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Teilungserklärungen dienen der Aufschlüsselung von Eigentumsansprüchen

Eine Teilungserklärung über Grundstücks- oder anderes Immobilieneigentum ist eine wichtige Rechtsgrundlage bei der Aufschlüsselung von diesem zwischen mehreren Parteien. Sie gibt dem Grundbuchamt durch einen Aufteilungsplan genaue Informationen über die gesonderten Eigentumsanteile. Des Weiteren benennt eine Teilungserklärung auch die einzelnen Nutzungsrechte und Gebrauchsregeln, die den Parteien für ihren Anteil eingeräumt werden. Darüber hinaus muss für eine grundbuchlich vollziehbare Teilung auch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beigelegt werden, welche Wohnungen und andere Nutzungsbereiche definiert. Jeder Bestandteil der Erklärung muss hierbei notariell beglaubigt bzw. beurkundet werden.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen eine Teilungserklärung anfordern, wenn sie beabsichtigen, die Wohnungen in diesen einzeln zu verkaufen. Sowohl Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung als auch Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen dabei bestimmten Mustern folgen. Die Teilungserklärung ist auch für Erwerber von Wohneigentum enorm wichtig, denn sie muss für gewöhnlich bei Kreditinstituten vorgelegt werden, um die Bewilligung einer Immobilienfinanzierung bei einem Wohnungskauf zu erhalten. Doch auch, wenn kein Darlehen in Anspruch genommen wird, sollten sich Käufer von Wohnungen immer vorher über die in der Teilungserklärung aufgeführten Rechte und Pflichten sowie die Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft informieren.

Die Kosten für eine Teilungserklärung ergeben sich überwiegend aus den Notargebühren. Auch bei selbst erstellten Erklärungen müssen die Unterschriften mindestens beglaubigt werden. Notare lassen sich dies mit etwa 100 bis 150 Euro vergüten. Bei einer Beurkundung prüft der Notar die Teilungserklärung auch inhaltlich und bürgt für ihre Rechtmäßigkeit. Die Gebühren richten sich in diesem Fall nach dem Grundstückswert bzw. dem Verkehrswert der Immobilie und betragen dann mehrere hundert Euro. Weitere Kosten fallen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bauamt sowie beim Grundbuchamt an.

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