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Notarielle Beurkundung: Sicherstellung der Rechtmäßigkeit von Verträgen

Eine notarielle Beurkundung ist immer dann von Bedeutung, wenn die Rechtmäßigkeit von Vereinbarungen, Handlungen und Aussagen im Rechtsverkehr streng dokumentiert und nachprüfbar sein muss. Hierbei erstellt ein Notar einen Vertrag oder eine Urkunde, klärt alle Beteiligten der Gespräche oder Verhandlungen über die Inhalte auf und vollzieht die Unterzeichnung. Diese Form der Urkunde hat dabei juristisch das höchste Gewicht. Die Kosten für eine Beurkundung können variabel sein, sind jedoch im sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz je nach Art der Urkunde verpflichtend geregelt.

Mit unserem Kaufnebenkostenrechner können Sie diese Kosten einfach berechnen: 

Notwendig ist eine notarielle Beurkundung etwa beim Grundstücks-, Immobilien- oder Häuserkauf, bei Eheverträgen oder einer Vereinbarung bezüglich des Erbrechts.

Insbesondere beim Haus-, Wohnungs- oder Grundstückskauf ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Erst durch sie ist der eigentliche Eigentumsübergang vom Veräußerer zum Käufer sowie die anschließende Überschreibung im Grundbuch möglich. Sollten Kaufverträge ohne eine notarielle Beurkundung unterschrieben werden, so sind sämtliche in ihnen getroffenen Vereinbarungen aufgrund eines rechtlichen Formmangels ungültig.

Unabhängig vom Sachverhalt, der beurkundet wird, müssen bestimmte Schritte bei der Beurkundung zwingend eingehalten werden. Zunächst prüft der Notar die Identitäten sowie die Geschäftsfähigkeit aller beteiligten Parteien. Diese werden anschließend über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Danach wird die Erklärung in die Urkunde aufgenommen und diese allen Beteiligten vorgelesen und verständlich gemacht, um sicherzustellen, dass sie auch wirklich dem Willen der Vertragspartner entspricht. Die Bestätigung, dass alle Vertragsinhalte im Interesse sämtlicher Verhandlungspartner sind, wird im letzten Schritt durch deren Unterschriften sowie der des Notars bestätigt. Alle Parteien erhalten eine beglaubigte Kopie des Dokuments, das Original verbleibt beim Notariat.

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