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Das Notaranderkonto zur gesicherten Abwicklung von Immobilienkäufen

Bei einem Notaranderkonto handelt es sich um ein treuhänderisches Konto, das von einem Notar eröffnet wird und das Geld von Dritten beim Erwerb von Immobilien verwaltet. Nachdem alle nötigen Verträge beim Grundstücks-, Wohnungs- oder Hausverkauf unterzeichnet sind, zahlen der oder die Käufer den festgelegten Preis auf das Konto ein. Nach der Eigentumsüberschreibung im Grundbuch überweist der Notar die Summe an den Verkäufer weiter.

Notaranderkonten gelten als die sicherste Form der Geldüberweisung und weisen zudem verschiedene Vorteile auf. Käufern versichern sie, dass sie auf jeden Fall Eigentümer der ausgewählten Immobilie werden, da die Überweisung an den Veräußerer erst erfolgt, wenn alle notwendigen Einträge im Grundbuch vorgenommen wurden. Verkäufer können sich hingegen gewiss sein, dass sie das Geld für ihre Immobilie auch wirklich erhalten. Andernfalls ist eine Rückabwicklung der Verträge leichter möglich.

Für das Führen eines Notaranderkontos fallen unterschiedlich hohe Kosten an, je nachdem, wie hoch der Kaufpreis eines Objektes ausfällt. Für den ersten Kaufpreisanteil bis 2.500 Euro werden Gebühren in Höhe von 1 % berechnet, für den Kaufpreisanteil zwischen 2.501 und 10.000 Euro beträgt die Gebühr 0,5 % und ab dem Kaufpreisanteil von 10.001 Euro bis zum vollständigen Kaufpreis beträgt die Gebühr 0,25 %. 

Bei einem Grundstückskauf in Höhe von beispielsweise 70.000 Euro fallen also 212,50 Euro für das Führen des Notaranderkontos an. Die Summe errechnet sich wie folgt:

1. Kaufpreisanteil bis 2.500 €1,00 % Gebühr25,00 €
2. Kaufpreisanteil 2.501 € - 10.000 €0,50 % Gebühr37,50 €
3. Kaufpreisanteil 10.001 € - 70.000 €0,25 % Gebühr150,00 €
Gebühr für das Notaranderkonto gesamt, gem. Beispiel:212,50 €

Wie hoch die Kosten für ein Notaranderkonto voraussichtlich sein werden, können Sie auch ganz einfach und kostenlos mit unserem Rechner bestimmen.

Notaranderkonten dürfen allerdings nur zur Zahlungsabwicklung genutzt werden, wenn ein „berechtigtes Sicherungsinteresse“ zwischen allen am Kauf beteiligten Parteien besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Immobilienkauf über mehrere Darlehen finanziert wird oder die Immobilie aus einer Zwangsversteigerung stammt. Online-Ratgeber oder gute Makler können Sie darüber informieren, ob das Hinzuziehen eines Notaranderkontos beim Hausverkauf rechtens bzw. sinnvoll ist.

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