Was sagt der Nominalzinssatz über einen Kredit aus?
Nehmen Sie einen Kredit auf, so müssen Sie auf diesen Zinsen zahlen. Einer der Zinssätze, die in den Beschreibungen von Finanzprodukten – auch Kapitalanlagen – angegeben werden, ist der Nominalzins, auch Sollzins oder Realzins genannt. Dabei spiegelt der Nominalzins per Definition lediglich die jährliche Verzinsung eines Darlehens wider. Nebenkosten wie etwa Abschlussgebühren, Auszahlungskurs oder Bereitstellungszinsen werden in ihm nicht erfasst. Der Nominal- bzw. Sollzins ist in den meisten Fällen auf die gesamte Laufzeit des Kredits festgeschrieben, es gibt jedoch auch variable Darlehen, bei denen sich der Zinssatz quartalsweise dem EURIBOR – dem wichtigsten europäischen Referenzzinssatz – anpasst.
Kreditinstitute nutzen den Nominalzins zur Berechnung der reinen Zinsbelastung oder im Fall von Kapitalanlagen zur Ermittlung der Zinsgutschrift. Bei Geldleihen ergibt sich aus dem Sollzins sowie der vereinbarten Tilgung die monatliche Rate, die Sie zurückzahlen müssen. Die Gesamtkosten des Kredits lassen sich über ihn jedoch nicht ermitteln. Bei Investitionen beschreibt der Sollzins den realen, ungekürzten Ertrag. Da auch hier keine Gebühren, Inflations- oder Deflationsraten erfasst werden, dient er nicht der Ermittlung der genauen Rendite.
Zum Berechnen des prozentualen Nominalzinses existiert folgende Formel:
Verzinsung in % = Zinsen x 100 / Kapital
Sie können auch die monatliche bzw. tägliche Verzinsung ermitteln. Hierfür multiplizieren Sie den Zähler zusätzlich mit 12 oder 360 und den Nenner mit der Laufzeit des Kredits oder der Anlage in Monaten bzw. Tagen.
Banken sind verpflichtet, bei der Vergabe von Krediten zusätzlich zum Nominalzins auch den Effektivzins anzugeben. Dieser Wert beinhaltet neben dem Sollzins zusätzlich alle weiteren, nicht-variablen Kostenfaktoren wie Gebühren, Auszahlungskurs und Tilgungsverrechnung. Aus diesem Grund ist der Effektiv- bzw. effektive Jahreszins beim Vergleichen von Darlehen der aussagekräftigere Wert.