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Beim Kauf einer Immobilie ist der Gang zum Notar Pflicht – nur er kann den Kaufvertrag beurkunden und die nötigen Änderungen im Grundbuch veranlassen. Die Gebühren hierfür sind gesetzlich vorgeschrieben, die Gesamtkosten können jedoch variieren: Hier erhalten Sie den nötigen Überblick über alle Kosten!

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Notarkosten berechnen – das müssen Sie über Notarkosten wissen

Bei einem Immobilienerwerb fällt dem Notar die tragende Rolle zu: Er ist für die Beurkundung des Kaufvertrages zuständig und veranlasst alle notwendigen Eintragungen im Grundbuch. Dabei obliegt die Auswahl des Notars ganz allein Ihnen, denn als Immobilienerwerber kommen Sie für die Notargebühren auf. Berücksichtigen Sie dabei, dass ein Notar nur Beurkundungen vornehmen darf, wenn die zu erwerbende Immobilie in seinem Amtsbezirk liegt.

Zu den Dienstleistungen eines Notars im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb gehören

  • Das Vorgespräch
    Im Vorgespräch werden mit dem Kaufinteressenten u. a. die bisherigen Eintragungen im Grundbuch zu den Eigentumsverhältnissen, gegebenenfalls vorhandene Lasten auf dem Grundstück (z. B. Wegerechte), eventuell bestehende Mietverhältnisse oder noch vorhandene Darlehensverpflichtungen des Veräußerers besprochen. Zusätzlich werden der oder die künftigen Eigentümer bestimmt sowie die Zahlungs- und Übergabemodalitäten vorbesprochen.
  • Der Kaufvertragsentwurf
    Der Notar erstellt einen Kaufvertragsentwurf und sendet diesen zur Prüfung an beide Vertragsparteien, also an den Verkäufer und an den Käufer der Immobilie.
  • Die Beurkundung
    Im Beurkundungstermin wird vom Notar der Kaufvertrag verlesen. Während der Prüfung des Kaufvertragsentwurfes aufgetretene Änderungswünsche werden vom Notar handschriftlich in der Originalurkunde vermerkt, welche vom Notar archiviert wird. So sind die im Beurkundungstermin vorgenommenen Änderungen zu jeder Zeit nachvollziehbar. Der Verkäufer und der Käufer der Immobilie erhalten je eine berichtigte Fassung des Kaufvertrages, in welchem die Änderungen des Notars eingearbeitet sind. Im Termin zusätzlich auftretende Fragen werden beantwortet. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages nimmt der Notar die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vor.
  • Die Auflassungsvormerkung
    Nach dem Beurkundungstermin beantragt der Notar beim Grundbuchamt die Auflassungsvormerkung (Eigentumsvormerkung). Diese soll sicherstellen, dass ggf. vorhandene Gläubiger des Verkäufers keine Ansprüche auf die Immobilie mehr stellen können.
  • Die Veräußerungsanzeige an das Finanzamt
    Der Notar stellt der Grunderwerbssteuerstelle des zuständigen Finanzamt gemäß §18 Grunderwerbsteuergesetz GrEStG die Veräußerungsanzeige zur Immobilie zu.
    Auf deren Grundlage wird vom Finanzamt die anfallende Grunderwerbssteuer berechnet und der Steuerbescheid an den Erwerber der Immobilie erlassen.
    Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer sendet das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar, ohne die der Notar die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch nicht veranlassen darf.
  • Die Grundbucheintragung
    Nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung und nach Zahlung des Kaufpreises veranlasst der Notar beim Grundbuchamt die Löschung der Auflassungsvormerkung (Eigentumsvormerkung) und die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Notarkostenrechner: So ermitteln Sie Ihre Ausgaben

Die Aufwände für Notarkosten sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Eine freie Preisgestaltung existiert somit nicht. Dennoch hängt die Höhe der Ausgaben immer vom Einzelfall ab. Sollen im Zuge der Kaufabwicklung vom Notar zusätzlich Löschungsbewilligungen noch eingetragener Hypotheken bzw. einer eingetragenen Grundschuld angefordert werden, wird der Notar zur Berechnung seiner Gebühr als Geschäftswert den Kaufpreis der Immobilie heranziehen. Soll die Kaufpreiszahlung über ein vom Notar zur Verfügung gestelltes Notaranderkonto abgewickelt werden, fallen ebenfalls zusätzliche Gebühren an. 

Auch wenn durch den Notar feste Gebührensätze veranschlagt werden, liegen einige Posten im Ermessensspielraum des Notars - wie etwa Gebühren für Dokumentenkopien, Telefonate und Ähnliches. Die vom Notar in Rechnung gestellten Notargebühren sowie Auslagen sind mehrwertsteuerpflichtig.

Als Faustregel gilt: Sie müssen beim Immobilienerwerb mit Notarkosten von 1,5 bis 2 % des Kaufpreises rechnen. 

heim-und-immobilie.de stellt Ihnen kostenlos einen Rechner zur Verfügung, der den Notarkostenrechner und den Grundbuchkostenrechner in sich vereint.

Wie hoch sind die Notarkosten im Detail? Starten Sie unseren Rechner und erhalten Sie Auskunft.

Was neben den Notarkosten zu beachten ist

Bitte berücksichtigen Sie, dass im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie neben den Notar- und den Grundbuchkosten weitere Nebenkosten anfallen. Hierbei handelt es sich um

  • Die Grunderwerbsteuer
    Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer einer Immobilie zu entrichten. Je nach Bundesland liegen die Steuersätze bezogen auf den Kaufpreis aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 %. 
  • Die Maklerprovision
    Die Maklerprovision beträgt bezogen auf den Kaufpreis der Immobilie je nach Bundesland zwischen 5,95 % und 7,14 %. Das am 23.12.2020 in Kraft getretene Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser regelt, dass dem Käufer nur noch maximal 50 % der Maklerprovisionen berechnet werden dürfen, wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. 

Unverkennbar ist, dass die bei einem Hauskauf oder beim Kauf einer Eigentumswohnung anfallenden Nebenkosten sehr hoch sind. Aus diesem Grund müssen diese im Immobilienvorhaben unbedingt berücksichtigt werden.

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So viel zahlen Sie für Notar und Grundbuchamt

Beispiel:
Sie kaufen ein Haus oder eine Wohnung für 300.000 Euro und müssen aufgrund Ihrer Immobilienfinanzierung eine Grundschuld in Höhe von 250.000 Euro ins Grundbuch eintragen lassen.

Beschreibung Aufwände Kosten Zuordnung Kosten
Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages 1.270,00 € Notargebühren
Eintragung der Auflassungsvormerkung 317,50 € Grundbuchgebühren
Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsklausel 535,00 € Notargebühren
Eintragung des Eigentümers 635,00 € Grundbuchgebühren
Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag 317,50 € Notargebühren
Betreuungsgebühr für die Grundschuld 267,50 € Notargebühren
Vollzugstätigkeiten 317,50 € Notargebühren
Zwischensumme 1.487,50 €
2.707,50 €
Grundbuchgebühren
Notargebühren
Mehrwertsteuer auf Notargebühren 514,43 € Mehrwertsteuer auf Notargebühren
Gesamtsumme4.709,43 €  

Für die Tätigkeiten des Notars und des Grundbuchamts müssten Sie in diesem Beispiel 4.709,43 Euro bezahlen – diese gehören als Pflichtausgaben zu den Kaufnebenkosten dazu.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Bei einem Hauskauf fallen verschiedene Kosten durch den Notar an. Zum einen für die Beurkundung des Kaufvertrages – sollten Sie ein Notaranderkonto in Anspruch nehmen, fallen auch dafür Ausgaben an. Zum anderen kostet der Grundbucheintrag selbst etwas, das gleiche gilt für etwaige Belastungen im Grundbuch, beispielsweise Grundschuld, Hypotheken und Rentenschulden.

Grundsätzlich müssen Sie sich mit dem Verkäufer einigen, wer welchen Teil der Kosten übernimmt. Üblicherweise übernimmt der Käufer die Notargebühren, muss jedoch noch eine eventuell vorliegende Grundschuld gelöscht werden, zahlt dies der Verkäufer.

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