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Verleiht eine Bank Geld, so geht sie auch immer ein gewisses Risiko ein. Um diesem zu begegnen, fordert sie je nach Darlehensart und -höhe bestimmte Kreditsicherheiten, damit sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ihre Verluste wieder ausgleichen kann. Hierbei müssen bestimmte Anforderungen gegeben sein. Erfahren Sie auf heim-und-immobilie.de, was Kreditsicherheiten genau sind und welche Arten es gibt.

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Kreditsicherheiten: eine Definition

Eine Kreditsicherheit oder Kreditsicherung dient Banken oder Investoren bei der Vergabe von Geldern dazu, sich gegen einen Forderungsausfall abzusichern. Gerade bei mittel- oder langfristigen Geldleihen, etwa bei einem Immobiliendarlehen, ist sie oftmals erforderlich, damit ein Kredit überhaupt erst vergeben werden kann. Ungeachtet der Bonität des Kreditnehmers besteht immer das Risiko, dass Rückzahlungen ausbleiben. Durch bestimmte Sicherheiten wird dieses Risiko eliminiert oder zumindest minimiert.

Anforderung der Bank an Kreditsicherheiten

Damit Kreditsicherheiten ihren beabsichtigten Zweck erfüllen können, müssen bestimmte Eigenschaften gegeben sein:

  • Einfache Bewertbarkeit:
    Der etwaige Wert der Sicherheit muss sich für Banken oder Investoren leicht ermitteln lassen.
  • Wertstabilität:
    Während der Laufzeit des Kredits sollte die Kreditsicherheit nicht oder nur gering in ihrem Wert schwanken.
  • Marktgängigkeit:
    Die Sicherheit muss sich im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers unkompliziert an Dritte veräußern lassen, um Verluste schnell wieder auszugleichen.
  • Wirtschaftliche Unabhängigkeit:
    Der Wert der Kreditsicherheit darf in keinem direkten wirtschaftlichen Bezug zum Kreditnehmer stehen – finanziell und beruflich – und muss auch im Fall seiner Insolvenz unanfechtbar sein.

Arten von Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen. Dies geschieht entweder nach der Art der Absicherung oder im Hinblick auf die Abhängigkeit der zu sichernden Forderung. heim-und-immobilie.de hat eine Übersicht für Sie zusammengestellt.

Hinsichtlich der Besicherungsart werden Personen- und Sach- bzw. Realsicherheiten unterschieden. Im ersten Fall haftet neben dem eigentlichen Schuldner noch eine weitere Person für die ordnungsgemäße Rückzahlung der aufgenommenen finanziellen Verpflichtung und übernimmt bei Rückstand oder Ausfall die Forderung. Die wohl gängigste Art der Personensicherheit ist die Bürgschaft. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bürge dabei die Bonitätskriterien der Bank erfüllt. Neben der Bürgschaft existieren auch bürgschaftsähnliche Sicherheiten wie Garantien, Schuldmitübernahmen oder Patronatserklärungen.

Bei Real- oder Sachsicherheiten überstellen Kreditnehmer Rechte an bestimmten Wertgegenständen an die Bank, zum Beispiel über eine Sicherheitsübereignung, -abtretung oder ein Pfandrecht. Bei diesen Arten von Sicherheiten kann es sich um hochwertige Objekte wie Autos, Wertpapiere oder Immobilien handeln. Bei Zahlungsunfähigkeit ist der Gläubiger dann berechtigt, die Sicherheiten zu veräußern, um seine Verluste auszugleichen. Eine besondere Stellung nehmen hierbei Grundpfandrechte wie Grundschulden oder Hypotheken ein: Bei der Grundschuld wird eine Belastung im Grundbuch eingetragen. Letzteres ist ein öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke eines Bezirks und der jeweiligen Rechtsverhältnisse. Durch eine eingetragene Grundschuld hat die Bank das Recht, ihre Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit durch eine Zwangsversteigerung durchzusetzen. Zudem kann jeder Kaufinteressent oder jede Bank anhand der Grundschuld sehen, ob bereits eine Belastung besteht oder nicht. 

Neben der Art der Besicherung werden Kreditsicherheiten auch hinsichtlich ihrer Abhängigkeit vom Forderungsbestand unterschieden. Akzessorische Sicherheiten sind hierbei unbedingt und dauernd mit der Forderung verbunden und gelten nur in Verbindung mit dieser. Folglich ist eine Übertragung der Sicherheit nur mit Abtretung der zugrunde liegenden Forderung möglich. Zu den akzessorischen Sicherheiten zählen etwa Bürgschaften, Pfandrechte und Hypotheken.

Daneben existieren auch nicht akzessorische bzw. abstrakte oder treuhänderische Kreditsicherheiten. Diese sind nicht von der Forderung abhängig und bestehen auch nach Wegfall dieser weiter. Sie sind außerdem in der Regel nicht gesetzlich geregelt, sondern erfordern eine vertragliche Ausgestaltung. Dafür sind sie weitaus flexibler als akzessorische Sicherheiten, denn sie können getrennt zur Forderung übertragen werden. Beispiele für abstrakte Kreditsicherheiten sind etwa Schuldmitübernahme, Sicherungsübereignung und -abtretung sowie die Grundschuld bei Immobilien.

Bankübliche Kreditsicherheiten

In der Regel verwenden Banken die folgenden Kreditsicherheiten:

  • Bürgschaft:
    Eine dritte Person erklärt sich dazu bereit, die Schulden des Kreditnehmers bei einem Zahlungsausfall beim Kreditgeber zu begleichen.
  • Sicherungsübereignung:
    Der Kreditnehmer übergibt ein Objekt treuhänderisch an den Gläubiger, die Bank. Dieser wird anschließend rechtlicher Eigentümer des Objekts, das Nutzungsrecht verbleibt jedoch beim Schuldner. Sobald der Kredit abbezahlt ist, gehen die Eigentumsrechte wieder an den ehemaligen Kreditnehmer über.
  • Grundschuld:
    Bei der Aufnahme eines Kredits dient eine Immobilie als Sicherheit für die vom Kreditnehmer geforderte Summe. Bei Zahlungsausfall darf der Gläubiger diese dann zum Ausgleich oder zur Minderung seiner Verluste zwangsverwalten oder -versteigern. Die Absicherung über eine Grundschuld hat sich bei Immobilienfinanzierungen etabliert.
  • Forderungsabtretung (Zession):
    Hierbei werden Forderungsansprüche gegenüber Dritten als Sicherheit an die Bank weitergegeben. Das können beispielsweise Lohn- oder Gehaltsansprüche sein. Sie treten also quasi Ihr Einkommen als Sicherheit ab. Die Bank darf die Zahlungsrückstände direkt beim Arbeitgeber einziehen. Bei einer Kapitallebensversicherung darf die Bank maximal den Rückkaufswert direkt bei der Versicherung abrufen.
  • Verpfändung:
    Diese funktioniert wie die Forderungsabtretung. Der Pfandgeber (Kreditnehmer) und der Pfandnehmer (Bank) einigen sich vor Vertragsabschluss über den finanziellen Wert der beweglichen Sachsicherheiten. Das können Wertpapiere, Erspartes oder (seltener) wertvolle Gegenstände (z. B. Schmuck) sein. Bis der Kredit vollständig beglichen ist, liegt das Verwertungsrecht bei der Bank. 
  • Hypothek:
    Sie funktioniert ähnlich wie die Grundschuld, jedoch ist eine Hypothek nur an die Höhe der Forderung (den Kredit) gebunden und erlischt automatisch durch die Befriedigung des Gläubigers. Ist die letzte Rate beglichen, erlischt die Hypothek automatisch. Eine Hypothek wird bei Immobilienfinanzierungen heutzutage nur noch selten als Sicherheit eingesetzt.

Wie werden Kreditsicherheiten verwertet?

Die Verwertung von Kreditsicherheiten erfolgt in der Regel nur, wenn ersichtlich ist, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungen dauerhaft nicht mehr nachkommen kann, also vollständige Zahlungsunfähigkeit besteht. Im Falle einer Personensicherheit ist die Person, die die Bürgschaft oder eine ähnliche Verpflichtung unterschrieben hat, dann dazu verpflichtet, der Forderung nachzukommen und die anfallenden Raten zu zahlen oder den gesamten Restbetrag zu begleichen. Bei Sachsicherheiten können Banken die an sie übertragenen Eigentumsrechte nutzen, um Wertobjekte zu verwalten oder zu veräußern und so die Forderung zu erfüllen. Bei Immobilien kommt es dabei oftmals zu einer Zwangsversteigerung, der Erlös dient dann der Ablösung der Restschuld.

Kreditsicherheiten dienen jedoch nicht nur zur reinen Absicherung einer Forderung. Sie reduzieren außerdem das Ausfallrisiko eines Kredits, genauer gesagt das potentielle Ausbleiben der Rückzahlung seitens des Kreditnehmers. Die Kreditsicherheit zeigt dem geldgebenden Institut an, dass selbst im Falle eines unverhofften Zahlungsausfalls das finanzielle Risiko anderweitig gedeckt ist. Können Sie als Sicherheit für ein Darlehen eine Immobilie oder einen hochwertigen Pkw hinterlegen, erhalten Sie höchstwahrscheinlich bessere Konditionen (maximale Kreditsumme, niedrigere Zinsen etc.). Allerdings werden viele Kredite, insbesondere Online-Kredite, heutzutage ganz ohne Sicherheiten vergeben. Insbesondere bei kleineren Krediten ist es nicht üblich, Sicherheiten zu hinterlegen, da der Verwaltungs- und Verwertungsaufwand meist für die Banken zu hoch ist. 

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Kreditsicherheiten werden bei der Aufnahme eines Kredits nicht grundsätzlich benötigt, verschaffen Ihnen jedoch oftmals viele Vorteile. Bei kleineren Kreditsummen und nicht zweckgebundenen Krediten sind sie sogar eher unüblich. Bei Krediten mit Verwendungszwecken, speziell Autokrediten und Immobilienfinanzierungen sind Kreditsicherheiten jedoch die Regel. Sachsicherheiten verringern das Ausfallrisiko des Kredits und gerade Immobilien haben einen hohen Beleihungswert. Auch mithilfe eines Bürgen oder Zweitantragstellers mit hoher Kreditwürdigkeit steigern Sie die Chancen, dass der von Ihnen gewünschte Kredit bewilligt wird oder dessen Konditionen deutlich günstiger ausfallen. Nachteilig ist selbstverständlich, dass Sie bei Realsicherheiten Ihr Eigentum (die gewählten Sicherheiten) belasten und diese von der Bank bei Zahlungsunfähigkeit zwangsversteigert werden können. Zudem ergeben sich aus der Schätzung der Wertgegenstände, der Grundschuldeintragung oder der Vollkaskoversicherung für den Pkw (für Sicherheitsübereignung erforderlich) zusätzliche Mehrkosten. Bei einer Bürgschaft oder einer ähnlichen Personensicherheit wird die Bonität der haftenden Person geprüft und muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit die Sicherung möglich ist.

Es kann passieren, dass Ihre kreditgebende Bank weitere Sicherheiten von Ihnen fordert, obwohl Ihr Kredit bereits bewilligt wurde und Sie das Geld erhalten haben. Eine sogenannte „Sicherheitsverstärkung“ wird in der Regel jedoch nur verlangt, wenn berechtigte Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit oder der schon vorhandenen Absicherung bestehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Ihre finanzielle Situation stark verschlechtert oder die bereits hinterlegte Kreditsicherheit bis dato deutlich an Wert verloren hat.

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