Grundversorgung mit Strom: Was ist das?
In Deutschland haben alle Haushaltskunden Anspruch auf die Belieferung mit Strom. Diesen Zugang garantieren die Grundversorger. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 36 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).
Sofern Sie keinen Energieliefervertrag mit einem alternativen Stromanbieter Ihrer Wahl abgeschlossen haben, sind Sie automatisch in der Grundversorgung. Denn während für Stromverträge normalerweise die Textform vorgeschrieben ist, entsteht ein Grundversorgungsvertrag ausnahmsweise auch durch konkludentes Verhalten. D. h. es liegt eine stillschweigende Willenserklärung vor, sobald Sie z. B. einen Lichtschalter in Ihrer neuen Wohnung zum ersten Mal betätigen.
Wenn beim Einzug ein Grundversorgungsvertrag zustande gekommen ist, haben Sie grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
- Sie können sich dafür entscheiden, weiter im Standardtarif der Grundversorgung zu bleiben. Der Grundversorger benötigt von Ihnen eine entsprechende Mitteilung, um den Stromvertrag schriftlich zu bestätigen.
- Da Sie Ihren Energieversorger und den Stromtarif frei auswählen können, ist fast immer ein Lieferantenwechsel möglich. Am besten suchen Sie sich über einen Strompreisvergleich einen günstigeren Stromanbieter aus und schließen einen individuellen Energieliefervertrag ab.
Tipp: Wussten Sie, dass die Grundversorgung in den meisten Fällen mehr kostet als ein selbst gewählter Stromtarif? Das Einsparpotenzial ist daher hoch: Mit einem Stromvergleich können Sie mehrere 100 Euro im Jahr sparen.
Wer ist der Grundversorger für Strom?
Grundversorger ist die Bezeichnung für ein Energieversorgungsunternehmen, das in einem festgelegten Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom beliefert. Die Netzbetreiber in der allgemeinen Versorgung haben die Aufgabe, alle 3 Jahre einen Grundversorger zu benennen.
Wie teuer ist Strom in der Grundversorgung?
Die Kosten der Stromlieferung an den Endverbraucher sind vom jeweiligen Grundversorger abhängig: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Stromlieferanten nach den allgemeinen Preisen und den allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden. Die Strompreise bestehen üblicherweise aus 2 Komponenten:
- Dem festen Grundpreis
- Dem Arbeitspreis je nach Stromverbrauch (Verbrauchspreis).
Wie komme ich aus der teuren Grundversorgung heraus?
Der einfachste Weg aus der Grundversorgung führt über einen Tarifvergleich: Nutzen Sie den Stromrechner auf heim-und-immobilie.de, suchen Sie sich das für Sie beste Angebot heraus und schließen Sie Ihren neuen Stromvertrag online ab. Der neue Stromanbieter übernimmt dabei in der Regel für Sie die Kündigung des Grundversorgungsvertrages.
Grundversorgung mit Strom kündigen: Kündigungsfristen und Wechsel
Die Strompreise in der Grundversorgung sind in aller Regel hoch. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Tarife der Energielieferanten im eigenen Postleitzahlgebiet zu vergleichen und einen günstigeren Stromvertrag abzuschließen. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nur 2 Wochen. Der neue Stromlieferant erledigt oftmals alle Kündigungsmodalitäten für Sie und sorgt dafür, dass Ihre Energieversorgung nahtlos in den gewählten neuen Tarif übergeht.
Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt
Eine Grundversorgung besteht automatisch, wenn Sie Strom verbrauchen. Der Grundversorgungsvertrag kommt durch schlüssiges Verhalten zustande, indem Sie in Ihrer neuen Wohnung z. B. Strom aus der Steckdose für ein Gerät nutzen.
Ihren Strom-Grundversorger herausfinden können Sie ganz leicht: Der örtliche Netzbetreiber, der die Infrastruktur zur Verfügung stellt, kann Ihnen den regionalen Grundversorger nennen. Welches Unternehmen für Sie als Netzbetreiber zuständig ist, erfahren Sie wiederum durch einen Blick auf Ihre Stromrechnung oder Ihren Stromzähler. Eine kurze Recherche im Internet liefert meist ebenfalls die gesuchte Antwort: Geben Sie dazu Ihren Wohnort und den Begriff Grundversorger in die Suchmaschine ein.
Eine Ersatzversorgung tritt z. B. ein, wenn Ihr bisheriger Stromanbieter die Energielieferung einstellen muss oder sich ein Lieferantenwechsel verzögert. Damit Sie in einer derartigen Situation nicht Ihren Stromanschluss verlieren, greift die Notversorgung durch den Grundversorger. Die Ersatzversorgung besteht allerdings nur übergangsweise. Sie haben maximal 3 Monate Zeit, um einen neuen Stromvertrag abzuschließen. Andernfalls geht Ihr Stromanschluss in die Grundversorgung über.