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Der deutsche Strommarkt erlaubt den freien Wettbewerb zwischen Energieversorgern – deshalb existieren neben den 4 großen Energiekonzernen E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall mehrere 100 regionale Anbieter. Für Stromkunden bedeutet das konkret: Durch einen Stromanbieterwechsel lassen sich häufig Energiekosten sparen. Auf heim-und-immobilie.de haben wir für Sie wichtige Informationen und Tipps zusammengestellt. Mit dem hier angebotenen Strompreisvergleich lassen sich oftmals bis zu mehrere Hundert Euro bei einem Wechsel des Energieversorgers einsparen.

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Welche Energieversorger gibt es?

Energieversorger beliefern Haushalte mit Strom und Gas, diese Unternehmen heißen auch Stromanbieter, Energieversorgungsunternehmen oder Stromlieferant. Während der Netzbetreiber die Infrastruktur bereitstellt, ist die eigentliche Stromlieferung durch viele verschiedene Energieversorger möglich: Es liegt somit bei Ihnen, ob Sie in der Grundversorgung für Strom bleiben oder den Stromanbieter wechseln.

Bei Stromanbietern handelt es sich um die örtlichen Stadtwerke als kommunale Infrastrukturdienstleister sowie verschiedene, teilweise überregional tätige Unternehmen. Die vier umsatzstärksten Energieversorgungsunternehmen in Deutschland erzeugen den Großteil der eingespeisten Strommengen: E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall. Da regional erzeugter Strom für Energiekunden jedoch zunehmend ein wichtiges Kriterium darstellt, gewinnen auch ortsnahe Stromanbieter an Bedeutung. Regionale Energieversorger ergänzen die Grundversorgung heute oftmals durch weitere Tarife mit günstigen Strompreisen. Nutzen Sie den kostenlosen Stromvergleich auf heim-und-immobilie.de und sparen Sie bis zu mehrere 100 Euro pro Jahr.

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Was macht ein Energieversorger?

Energieversorger (Abkürzung für Energieversorgungsunternehmen) gehören der Energiewirtschaft an. Ihnen obliegt die Aufgabe, Strom zu beschaffen und Haushalte mit elektrischer Energie zu beliefern. Die Energieversorger berechnen die erforderlichen Strommengen in der Regel lange im Voraus, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Energieversorger kündigen

Wenn Sie Ihren Energieversorger kündigen möchten, sind unterschiedliche Kündigungsfristen zu beachten:

  • Ein Grundversorgungsvertrag lässt sich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
  • Falls Sie einen Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung haben, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Vertrages. Seit dem 1. März 2022 dürfen Energieversorger eine Kündigungsfrist von max. 1 Monat zum Ablauf des Vertrages vereinbaren.

Tipp 1: Bei einem Tarifwechsel empfehlen wir Ihnen eine überschaubare Vertragslaufzeit von maximal 12 Monaten zu wählen. So sind Sie flexibel und können auf die Strompreisentwicklung reagieren. Bei individuellen Energielieferverträgen sind Laufzeiten von maximal 2 Jahren möglich, erst zum Vertragsende ist eine ordentliche Kündigung erlaubt.

Tipp 2: Gerade durch die enorme Verteuerung der Stromerzeugungs- und Beschaffungskosten sind Preisanpassungen durch die Energieversorger meist unumgänglich und üblich. Wenn Ihr Energieversorger eine Preisveränderung ankündigt, die mit einer Verteuerung des Strompreises einhergeht, muss er Sie in seinem Schreiben zur Strompreiserhöhung auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ab Zugang des Schreibens können Sie innerhalb von zwei Wochen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ihr Kündigungsschreiben können Sie per E-Mail oder besser per Einschreiben als Postbrief versenden. Lassen Sie sich die gewünschte Vertragsbeendigung immer schriftlich bestätigen.

Tipp 3: Auch im Fall eines Umzuges haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Stromlieferanten spätestens 6 Wochen vor Ihrem Umzug die Kündigung übermitteln. Sendet Ihnen dieser dann innerhalb von 2 Wochen kein Angebot, auch am neuen Wohnort Strom zum maximal bisher bezahlten Preis zu liefern, ist Ihre Sonderkündigung wirksam und Sie können sich nach einem neuen Stromanbieter umsehen.   

Energieversorger wechseln

Um den Energieversorger bzw. in einen günstigeren Tarif zu wechseln, sind mit dem hier angebotenen Stromvergleich nur wenige Schritte nötig:

  1. Vergleichen Sie die Strompreise. Für den Vergleich werden nur Ihre Postleitzahl und Ihr jährlicher Stromverbrauch in kWh benötigt. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Jahresendabrechnung. Sollte Ihnen diese nicht vorliegen, genügt es auch, die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen anzugeben.
  2. Entscheiden Sie sich für einen günstigen Tarif und schließen Sie den neuen Stromvertrag direkt hier mit Ihrem neuen Energieversorger online ab.
  3. Der neue Energieversorger kümmert sich in der Regel um die Kündigung bei Ihrem alten Stromlieferanten. Jetzt müssen Sie nur noch abwarten, bis Neuanmeldung und Kündigung erledigt sind.

Ein Lieferantenwechsel ist für Sie mit keinerlei Lieferrisiken verbunden: Die Energieversorgung mit Strom ist stets ohne Unterbrechungen sichergestellt.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

In Deutschland gibt es derzeit mehrere Hundert Energieversorger, die private Haushalte und Geschäftskunden mit Strom beliefern. Die meisten der Stromanbieter liefern ihren Strom nicht deutschlandweit, sondern nur in bestimmten Regionen aus. Der Stromvergleichsrechner auf heim-und-immobilie.de filtert alle die Stromtarife aus, die in Ihrer Region nicht erhältlich sind und zeigt Ihnen demzufolge nur die Energielieferanten an, die an Ihrem Wohnort verfügbar sind. Das macht den Tarifvergleich für Sie einfach und komfortabel.

Den Namen Ihres Energieversorgers finden Sie entweder auf Ihrer letzten Jahresabrechnung oder auf Ihrem Kontoauszug. Sofern Sie bislang keinen individuellen Energieliefervertrag (früher „Sondervertrag“) abgeschlossen haben, sind Sie wahrscheinlich der Grundversorgung zugeordnet. Der Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden in Ihrem Netzgebiet.

Energielieferanten sind nur unter bestimmten Voraussetzungen dazu berechtigt, den Strom abzustellen. Eine Stromsperre kommt generell nur infrage, wenn ein Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro besteht. Der Energieversorger ist dabei verpflichtet, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, andernfalls ist die Abschaltung unzulässig. Wenn Ihr Versorger eine Stromsperre androht, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf und suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung.

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