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Gegen zu hohe Strompreise hilft ein Stromanbieter-Vergleich, wie auch die Stiftung Warentest ausführt. Die verbraucherorientierten Tester schreiben auf ihren Webseiten und in den dazugehörigen Zeitschriften Test und Finanztest, dass Ihnen als Verbraucher ein Strompreisvergleich einen aussagekräftigen Überblick über die aktuellen Strompreise in Ihrer Region verschafft. So haben Sie die Möglichkeit, zu einem Versorger zu wechseln, der Ihnen günstigere Konditionen gewährt. Für den Stromvergleich gibt die Stiftung Warentest wertvolle Tipps und Empfehlungen.

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Strompreisvergleich: Die Stiftung Warentest empfiehlt

Schon seit 1998 sind deutsche Haushalte nicht mehr an den örtlichen Stromanbieter gebunden und es steht ihnen frei, einen Vertrag mit einem anderen in der Region aktiven Versorger zu schließen. Bisher machen jedoch noch zu wenige Kunden von dieser Möglichkeit Gebrauch, viele nutzen sogar die meist teure Grundversorgung mit Strom. Damit Sie den für Ihren Bedarf besten Stromanbieter ermitteln können, benötigen Sie einen Überblick über alle vor Ort verfügbaren Tarife. Dazu sind Vergleichsportale laut Stiftung Warentest das Mittel der Wahl. Die Tester raten, unter anderem auf die folgenden Punkte zu achten:

  • Ihr neuer Vertrag sollte eine möglichst kurze Laufzeit aufweisen (maximal 12 Monate).
  • Eine kurze Kündigungsfrist von maximal 6 Wochen ist empfehlenswert.
  • Schließen Sie Pakettarife aus.
  • Bevorzugen Sie Tarife mit Preisgarantie: Die Garantie sollte mindestens so lange Bestand haben wie die Mindestvertragslaufzeit.

Mit dem Strompreisvergleich auf heim-und-immobilie.de steht Ihnen ein Vergleichsrechner zur Verfügung, in dessen Einstellungen Sie die Kriterien zum Stromvergleich der Stiftung Warentest berücksichtigen können. Dazu zählen die Filtermöglichkeiten mit den oben erwähnten Einstellungen der Filter.

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Stromanbieter-Vergleich: Stiftung Warentest und Boni

Wenn Sie Strompreise vergleichen, rät die Stiftung Warentest dazu, auf eventuell angebotene Boni zu achten. Hierbei weisen Vergleichsportale entweder den monatlichen Abschlag oder den monatlichen Durchschnittspreis aus. Dabei gilt:

  • Monatlicher Abschlag: Der Betrag weist den zu erwartenden monatlichen Abschlag für den angegebenen Verbrauch aus, wenn angebotene Bonuszahlungen in der Berechnung von Ihnen nicht berücksichtigt werden.
  • Durchschnittspreis: Der für das erste Jahr ausgewiesene Preis rechnet alle vom Anbieter möglicherweise gewährten Boni und Rabatte ein. Dadurch wird die Abschlagszahlung (nur) rechnerisch um den voraussichtlichen Bonus reduziert und bei gewünschter monatlicher Zahlung als monatlicher Durchschnittspreis angezeigt.

Manchmal locken vermeintlich billige Stromanbieter laut Stiftung Warentest die Verbraucher mit einem hohen Neukunden- oder Sofortbonus. Im ersten Vertragsjahr wirken sich solche Bonuszahlungen tatsächlich positiv auf die effektiven Kosten aus. Nach dem 1. Vertragsjahr sind diese Vorteile allerdings verpufft und oft werden dann solche Tarife erheblich teurer als andere. Falls Sie aber bereit sind, den Anbieter jedes Jahr zu wechseln und so immer wieder neue Bonuszahlungen in Anspruch zu nehmen, bietet sich Ihnen ein entsprechendes Sparpotenzial. Möchten Sie Ihren Strom dagegen auch nach einem Wechsel längerfristig von Ihrem neuen Anbieter beziehen, bevorzugen Sie besser einen Vertrag, der Ihnen einen günstigen kWh-Preis ohne Boni zusichert. Achten Sie in einem solchen Fall dann auf eine länger währende Preisgarantie. Diese sollte mindestens der Dauer Ihrer gewünschten Vertragslaufzeit entsprechen.

Nur ein unabhängiger Stromvergleich zeigt Ihnen, wie groß die Spanne bei den Strompreisen in Ihrer Region ausfällt. Nutzen Sie hierfür den Stromrechner auf heim-und-immobilie.de und stellen Sie im Vergleich von mehr als 1.000 Tarifen fest, ob Sie unnötig viel für Ihren Strom bezahlen. Der Wechsel ist bequem direkt online möglich.

 

Stromvergleich: Stiftung Warentest zum Thema Preisgarantie

Die Stiftung Warentest rät zu Tarifen mit einer Preisgarantie über die gesamte Mindestvertragszeit hinweg – in der Regel sind das 12 Monate. Eine echte Preisgarantie gibt es hierbei jedoch meist nicht, da der Preis nicht nur von Marktfaktoren abhängt. Darum gewähren die meisten Anbieter bei einem Stromvergleich im Vertrag lediglich eine Strompreisfixierung, die sich auf alle Preisbestandteile, außer auf Steuern, staatliche Umlagen und Abgaben bezieht. Das bedeutet, dass der kWh-Preis bis auf die Anteile, die auf Steuern, Umlagen und andere staatliche Abgaben entfallen, garantiert ist. Falls also Ihr Stromanbieter während der Laufzeit der vereinbarten Preisgarantie höhere Einkaufspreise bezahlen muss, darf er diese nicht an Sie weitergeben. Erhöht der Staat dagegen die Mehrwertsteuer, steigt Ihre Abschlagszahlung trotz des fixierten Preises.

Achten Sie also bei Ihrem Stromvergleich nach Stiftung-Warentest-Vorgaben auf eine Preisgarantie in der Vertragslaufzeit. So können Sie bei einem Anbieterwechsel sicher und unkompliziert Geld sparen. Aufgrund der rasanten Entwicklung des Strompreises nehmen die Stromtarifwechsel von Verbrauchern zu: Wechselten im Jahr 2010 noch 2,7 Millionen Haushalte den Versorger, waren es, wie das Statistikportal Statista zeigt, 2020 bereits doppelt so viele (5,4 Millionen). Gehören auch Sie ab sofort dazu und führen Sie einen von der Stiftung Warentest empfohlenen Stromvergleich durch. Nach nur wenigen Klicks sehen Sie auf heim-und-immobilie.de Ihr Sparpotenzial.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Bei mehreren Hundert Stromversorgern, die meist mehrere verschiedene Tarife anbieten und von denen einige bundesweit, andere regional oder gar nur lokal aktiv sind, ist es nicht möglich, einen bundesweiten Testsieger zu ermitteln. Für den Stromvergleich macht Stiftung Warentest aber sinnvolle Vorgaben, die Sie im Stromvergleichsrechner auf heim-und-immobilie.de in den Einstellungen und Filteroptionen berücksichtigen können.

Nein, in der Regel melden Sie sich sehr einfach und komfortabel online für den von Ihnen ausgewählten Tarif an. Ihr neuer Stromanbieter übernimmt oftmals die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags und versorgt Sie ab dem vereinbarten Termin mit Strom zum neuen Preis. Lediglich wenn die Kündigungsfrist schon in weniger als 4 Wochen abläuft oder Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht wegen einer Strompreiserhöhung oder eines Umzuges Gebrauch machen wollen, sollten Sie die Kündigung selbst vornehmen.

Nein, falls es ausnahmsweise Probleme beim Wechsel geben sollte, springt die örtliche Grundversorgung ein. So haben Sie die Sicherheit, dass Sie und Ihre Familie jederzeit mit Strom versorgt sind.

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