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Die gleitende Neuwertversicherung schließt Unterversicherungen aus

Mit einer korrekten Ermittlung der Versicherungssumme und der gleitenden Neuwertversicherung ist Ihre Immobilie gegen Unterversicherung geschützt. Denn bei einer gleitenden Neuwertversicherung wird ihre Versicherungsprämie und damit auch ihre Versicherungssumme jährlich entsprechend der Entwicklung des gleitenden Neuwerts Ihrer Immobilie angepasst. Dieser spiegelt wider, wie sich die Neubaukosten für Ihr Wohngebäude im Laufe der Jahre entwickeln.

Gegenüber einer einfachen „Neuwertversicherung“, die sich lediglich an den Baukosten der Immobilie zum Zeitpunkt ihrer Errichtung orientiert, bietet eine gleitende Neuwertversicherung zwei große Vorteile: Zum einen ist ausgeschlossen, dass die Immobilie im Laufe der Zeit unterversichert ist, so dass die Versicherungssumme nicht mehr ausreicht, um einen vollständigen Neubau zu bezahlen. Zum zweiten geschieht die Anpassung der Versicherungs- und Prämienhöhe bei einer gleitenden Neuwertversicherung automatisch und muss nicht mehr vom Versicherungsnehmer selbst veranlasst werden. Heutige Wohngebäudeversicherungen werden daher fast immer als gleitende Neuwertversicherungen abgeschlossen.

Grundlage für die Berechnung der Versicherungssumme ist bei einer gleitenden Neuwertversicherung, wie erwähnt, der sogenannte gleitende Neuwert, der die Kosten eines vollständigen Neubaus der Immobilie und somit die Versicherungssumme angibt. Errechnet wird der gleitende Neuwert aus dem Wert 1914 des Gebäudes und dem Baupreisindex des jeweils aktuellen Jahres anhand folgender Formel:

Gleitender Neuwert = Wert 1914 x Baupreisindex / 100

Der Wert 1914 entspricht hierbei dem Preis, den Sie für den Neubau Ihrer Immobilie im Jahr 1914 gezahlt hätten. Das Jahr 1914 wurde deshalb als Referenz gewählt, da es als das letzte Jahr mit relativ stabilen Baupreisen für Deutschland gilt. Der Wert 1914 wird nach der Wohnfläche, Bauqualität, Ausstattung und Ähnlichem bestimmt. Sobald Ihre Versicherung ihn akzeptiert hat, bleibt er unverändert, solange Sie ihn nicht durch bauliche Veränderungen am Gebäude nachträglich beeinflussen.

Zu beachten ist, dass der gleitende Neuwert im Schadensfall keine Entschädigungsgrenze darstellt. Unter der Voraussetzung, dass der zugrundeliegende Wert 1914 korrekt ermittelt wurde, muss Ihre Versicherung auch dann zahlen, wenn die Neubaukosten den gleitenden Neuwert übersteigen sollten. Es gilt dabei der sogenannte Unterversicherungsverzicht als vereinbart.

Gleichzeitig mit der sich verändernden Versicherungssumme wird bei einer gleitenden Neuwertversicherung auch die zu zahlende Versicherungsprämie in jährlichen Schritten angepasst. Als Formel dient hier:

Prämie = Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz zzgl. Versicherungssteuer

Den Beitragssatz legt der Versicherer fest. Er setzt sich aus verschiedenen Faktoren wie Tarifzone, Nutzungsart und Bauartklasse zusammen. Es können ebenso Zuschläge (z. B. für Ferienhäuser) erhoben, wie Nachlässe (z. B. für Neubauten) gewährt werden. Der gleitende Neuwertfaktor wird vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand des Baupreisindex für Wohngebäude und des Tariflohnindex für die Bauindustrie ermittelt. Es steht den einzelnen Versicherungsinstituten jedoch frei, ob sie den gleitenden Neuwertfaktor des GDV oder einen eigenen Anpassungsfaktor nutzen möchten. Ein Vergleich verschiedener Versicherungen und derer Tarife lohnt sich daher durchaus, weil diese eine Absicherung der gleichen Immobilie zu meist unterschiedlichen Prämienhöhen anbieten und bei gleichen Leistungen oftmals Sparpotenzial besteht.

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