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Der Orkan Kyrill verursachte 2007 Schäden in Höhe von 2,06 Milliarden Euro. Mit Höchstgeschwindigkeiten von 225 km/h gehörte er zu den verheerendsten Stürmen der vergangenen Jahrzehnte. Ein starker Sturm kann Ihre gesamte Existenz bedrohen. Auf heim-und-immobilie.de lesen Sie, wie Sie mit einer Sturmversicherung vorsorgen und auf welche Leistungen Sie im Fall von Sturmschäden Anspruch haben.

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Windgeschwindigkeit des Sturms: Versicherung ab Windstärke 8

Die Sturmversicherung, die in der Wohngebäudeversicherung integriert ist, kommt für Schäden auf, die infolge eines Sturms entstehen. Doch längst nicht jeder kräftige Wind wird auch als Sturm klassifiziert. Genau genommen handelt es sich nämlich erst ab Windstärke 9 auf der sogenannten Beaufort-Skala um einen Sturm, also bei Windgeschwindigkeiten von 75 bis 88 km/h. Etwas weiter fassen Versicherer den Begriff: Die Sturmversicherung greift ab Windstärke 8 und somit ab Windgeschwindigkeiten von 62 km/h.

Welche Schäden zahlt die Sturmversicherung nach einem Unwetter?

Stürme können unterschiedlichste Schäden nach sich ziehen. Hagel zerstört Fensterscheiben, der Wind deckt das Dach ab oder ein entwurzelter Baum beschädigt Teile der Fassade. Dazu kommen mögliche Folgeschäden, die oft mit einer Beschädigung der Dacheindeckung einhergehen wie etwa ein zerstörter Hausrat infolge eindringender Niederschläge.

Leistungen der Sturmversicherung

Die Sturmversicherung übernimmt Schäden, die von einem Sturm oder von Hagel verursacht wurden. Hierzu gehören im Rahmen der Gebäudeversicherung tarifabhängig etwa:

  • Kosten für Aufräumarbeiten und Abtransport beschädigter Teile der Immobilie
  • Kosten für die Vermeidung von Folgekosten (z. B. provisorische Reparatur)
  • ausgefallene Mieteinnahmen bei Mietobjekten
  • Kosten für einen Sachverständigen zur Schadenaufnahme
  • Abtransport entwurzelter Bäume (sofern im jeweiligen Tarif abgedeckt)

Je nach Tarif in der Sturmversicherung für Ihr Gebäude werden die Kosten für die Wiederaufforstung beschädigter Bäume ebenfalls erstattet.

Zahlt die Versicherung auch, wenn hohe Bäume auf das Haus stürzen?

Werden Ihre eigenen Bäume infolge eines Sturms abgeknickt oder entwurzelt und stürzen auf Ihr Haus, handelt es sich um einen typischen Leistungsfall. Ihre Wohngebäudeversicherung kommt dann für den Schaden auf.

Anders verhält es sich, wenn die Bäume auf das Grundstück Ihres Nachbarn fallen. Haben Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt und weisen Ihre Bäume keine Vorschädigung auf, zahlt die Gebäudeversicherung des Nachbarn den entstandenen Schaden. Waren bei Ihren Bäumen hingegen im Vorfeld des Sturms Krankheiten oder deutliche Vorschädigungen – auch für Laien erkennbar – vorhanden (z. B. ungenügende Standfestigkeit durch freiliegende Wurzeln), sind Sie für den entstandenen Schaden verantwortlich. Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung springt dann zur Regulierung ein, sofern grobe Fahrlässigkeit und kein Vorsatz vorliegt.

Zahlt die Sturmversicherung auch für Schäden im Haus oder in der Wohnung?

Betreffen die Sturmschäden auch Ihren Hausrat, also z. B. Möbel oder technische Geräte, die nicht fest mit der Immobilie verbunden sind, ist dies kein Leistungsfall für die Wohngebäudeversicherung. Stattdessen melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung

Wann zahlt die Hausratversicherung? 

Die Hausratversicherung leistet bei Sturm und Hagel unter den gleichen Voraussetzungen wie die Wohngebäudeversicherung. War die Windstärke 8 erreicht und wurden die Schäden direkt durch den Sturm verursacht, kommt die Hausratversicherung für Ihren beschädigten Hausrat auf. Allerdings muss sich der Hausrat in der Regel innerhalb des Gebäudes befunden haben.

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Welche Gebäude sind über die Sturmversicherung versichert?

Die Sturmversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung deckt vorrangig Ihr Hauptgebäude ab, beispielsweise ein Einfamilienhaus oder eine Mietimmobilie mit mehreren Wohneinheiten. Sie leistet aber auch für Gegenstände, die fest mit dem Objekt verbunden sind, etwa eine Einbauküche oder eine Heizungsanlage sowie fest verbundene Nebengebäude wie etwa Garagen. Je nach Tarif können außerdem weitere Grundstücksbestandteile wie Zäune oder befestigte Wege abgedeckt sein.

Tipp: Prüfen Sie den Leistungsumfang Ihrer Sturmversicherung und vergleichen Sie diesen mit aktuellen Tarifen. Sie können bei einem Wechsel bis zu 92 % des Jahresbeitrags sparen und sich zudem oft einen Anspruch auf bessere Leistungen sichern. Wir empfehlen Ihnen den Versicherungsvergleich von heim-und-immobilie.de: Dort vergleichen Sie mehr als 500 Tarifvarianten in weniger als fünf Minuten. Haben Sie Ihren persönlichen Testsieger gefunden? Sichern Sie sich Ihren optimierten Versicherungsschutz gleich online – ganz einfach ohne Unterschrift.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Ob Sie die Wohngebäudeversicherung in der Einkommensteuererklärung geltend machen können, hängt von Ihrem Status als Privatperson oder Unternehmer ab:

  • Privatpersonen: Die Wohngebäudeversicherung für Ihr eigenes Haus ist nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie ein beruflich genutztes Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben. Dann können Sie die Versicherung anteilig entsprechend der Fläche geltend machen.
  • Unternehmer: Als Unternehmer können Sie die Ausgaben für die Wohngebäudeversicherung voll als Betriebsausgabe ansetzen.

Tipp: Vermieter haben zwar ebenfalls keine Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag steuerlich geltend zu machen, aber das Recht, die Kosten auf die Mieter umzulegen.

Mit Ihrer privaten Wohngebäudeversicherung können Sie keine weiteren Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebs absichern. Sie benötigen eine spezielle Sturmversicherung für die Landwirtschaft, die sich nicht nur auf Wohngebäude, sondern zugleich auf die zum Betrieb gehörenden Wirtschaftsgebäude erstreckt.

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