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Bei der Versicherungssteuer handelt es sich um eine sogenannte Verkehrssteuer des Bundes. Mit über 10 Milliarden Euro jährlich stellt sie eine wichtige Einnahmequelle für das Zentralamt für Steuern dar. Die Versicherungssteuer fällt in Deutschland für alle Beitragszahlungen an und wird von den Versicherungsunternehmen an den Bund abgeführt. Auf Lebens-, Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen fällt keine Versicherungssteuer an. Erfahren Sie jetzt auf heim-und-immobilie.de mehr über die Erhebung, Bemessung und Abgabe der Versicherungssteuer für Ihre Wohngebäudeversicherung.

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Warum fällt Versicherungssteuer für die Gebäudeversicherung an?

Waren und Dienstleistungen erzeugen nicht nur Umsatz, mit ihnen schaffen Unternehmen auch einen Mehrwert. Dementsprechend führen Unternehmen die vom Kunden eingenommene Mehrwertsteuer an den Fiskus ab. Versicherungen sind dagegen rechtlich betrachtet weder ein Produkt noch eine Dienstleistung, daher zieht der Staat hier keine Mehrwertsteuer ein. Stattdessen erhebt er auf Versicherungen wie die Wohngebäudeversicherung die Versicherungssteuer. 

Übrigens: Nur wenige Versicherungen sind von dieser Versicherungssteuer befreit, die auf die jährliche Versicherungsprämie erhoben wird. Dazu gehören unter anderem:

  • Gesetzliche und private Krankenversicherungen
  • Gesetzliche und private Pflegeversicherungen
  • Gesetzliche und private Renten- und Lebensversicherungen
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Gesetzliche und private Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

Grundsätzlich wird die Versicherungssteuer auf die zu zahlende Prämie erhoben. Lediglich in der Hagelversicherung, die eine Art der Elementarschadenversicherungen ist, erfolgt die Erhebung der Versicherungssteuer über die Höhe der Versicherungssumme.

Wie hoch ist die Versicherungssteuer in der Wohngebäudeversicherung?

Für die Versicherungssteuer gilt derzeit ein Steuersatz in Höhe von 19 %, welcher auch der Höhe der Mehrwertsteuer entspricht. 

Allerdings sieht der Gesetzgeber wenige abweichende Ausnahmen vor. Aufgrund dessen, dass in der Feuerversicherung der abweichende Versicherungssteuersatz bei 13,20 % des entsprechenden Beitragsanteiles liegt, verringert sich der Steuersatz in der Hausratversicherung wegen der mitversicherten Gefahr „Feuer“ auf 16,15 %. 

Wenn Sie in Ihrer verbundenen Wohngebäudeversicherung wahlweise die Gefahr „Feuer“ mitversichern, beträgt die Versicherungssteuer in der Wohngebäudeversicherung 16,34 % vom Beitrag. Wenn Sie die Gefahr „Feuer“ hingegen nicht mitversichern, dann beträgt in der Wohngebäudeversicherung die Versicherungssteuer ebenfalls 19 %.

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Steuersätze verschiedener Versicherungen (Stand 02/2023):

* Während sich der Steuersatz für die Versicherungssteuer in der Hagelversicherung auf die vereinbarte Versicherungssumme bezieht, beruht dieser in allen anderen Versicherungssparten immer auf der Höhe des Jahresnettobeitrages.
Versicherung Steuersatz
Gesetzliche oder Private Kranken­versicherung keine Versicherungs­steuer
Gesetzliche oder Private Pflege­versicherung keine Versicherungs­steuer
Gesetzliche und Private Renten­versicherung keine Versicherungs­steuer
Gesetzliche Erwerbs­unfähigkeits­versicherung keine Versicherungs­steuer
Gesetzliche und Private Arbeits­losen­versicherung keine Versicherungs­steuer
Private Berufs- und Erwerbs­unfähigkeits­versicherung keine Versicherungs­steuer
Private Lebens­versicherung keine Versicherungs­steuer
Privat­haftpflicht­versicherung 19,00 %
Rechts­schutz­versicherung 19,00 %
Kraft­fahrt­versicherung 19,00 %
Sonstige Sach- und Haft­pflicht­versicherungen 19,00 %
Private Unfall­versicherung 19,00 %
Feuer­versicherung 13,20 %
Hausrat­versicherung mit Feuer­versicherung 16,15 %
Wohn­gebäude­versicherung mit Feuer­versicherung 16,34 %
Wohn­gebäude­versicherung ohne Feuer­versicherung 19,00 %
Hagel­versicherung* 00,03 %

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Wie wird die Versicherungssteuer in der Wohngebäudeversicherung abgeführt?

Sie als Versicherungsnehmer führen die Versicherungssteuer der Wohngebäudeversicherung wie in allen anderen Versicherungen auch mit der zu zahlenden Prämie ab. Diese enthält bereits die Versicherungssteuer. Das Versicherungsunternehmen führt die vereinnahmte Versicherungssteuer dann an das Finanzamt ab.

An der Höhe der Versicherungssteuer Ihrer Wohngebäudeversicherung können Sie nicht viel ändern. Lediglich, wenn die Versicherungsprämie reduziert werden kann, verringert sich entsprechend die Höhe der zu zahlenden Versicherungssumme.

Aus diesem Grund ist es empfehlenswert und hilfreich zugleich, wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung vergleichen. Im kostenlosen und unabhängigen Tarifvergleich auf heim-und-immobilie.de werden Ihnen zahlreiche Tarife -darunter auch Testsieger- der unterschiedlichsten Versicherer angezeigt. Sie erhalten dadurch oft deutlich verbesserten Versicherungsschutz zu günstigeren Prämien, so dass Sie doppelt – nämlich auch an der Versicherungssteuer sparen.

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