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Wer beim Bau oder Kauf einer Immobilie auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit achtet, erhält finanzielle Unterstützung von der KfW. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  profitieren Bauherren und Käufer vom Kredit 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau-Wohngebäude“ mit besonders günstigem Zinssatz. Alles Wichtige erfahren Sie auf heim-und-immobilie.de.

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KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“: das Wichtigste im Überblick

Achten Sie beim Bau oder Kauf Ihrer eigenen vier Wände auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine attraktive Förderung: den KfW-Kredit 297, 298 (Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude). So erhalten Sie beim Neubau bzw. Ersterwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mindestens mit der Effizienzhaus-Stufe  40 ein aus Bundesmitteln zinsverbilligtes Darlehen bis zu maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Das Beste: Dank der hohen Energieeffizienz Ihrer Immobilie sinken langfristig die Kosten für Heizung, Warmwasser und Co. – so sparen Sie  Ausgaben und schonen gleichzeitig die Umwelt.

Klimafreundlich und energieeffizient bauen: Das wird gefördert

Damit Sie bei der Finanzierung Ihres neuen Zuhauses von der KfW finanziell gefördert werden, ist es wichtig, dass das Haus bzw. die Wohnung mindestens der Effizienzhaus-Stufe 40 entspricht und mindestens die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS) erfüllt. Folgende Kosten können Sie geltend machen:

  • Neubau: Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten und den Berater für Nachhaltigkeit sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Kauf: Kaufpreis für die Immobilie (ebenfalls ohne Grundstückskosten)

Von den Förderungen ausgeschlossen sind Umschuldungen bereits laufender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder auch abgeschlossener Projekte.

Neustrukturierung: Die BEG übernimmt

Seit Jahresbeginn 2021 findet eine umfangreiche Reform der Förderungen der KfW-Bank sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) statt. Grund ist die neu ins Leben gerufene Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ersetzt seit 1. Juli 2021 die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA und bündelt sie unter einem Dach. 

Die KfW-Bank sowie die BAFA bleiben Träger der neuen Programme, die Beantragung und Auszahlung läuft künftig allerdings über die BEG. Dazu führt die BEG ein Online-Formular ein, das den Antragsprozess vereinheitlichen und vereinfachen wird. Im Zuge der Umstrukturierung werden auch die jeweiligen Fördersummen erhöht. Interessenten profitieren also von der Umstrukturierung. 

KfW 297, 298: Das sind die Konditionen

Im Rahmen des Förderprogramms 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau -Wohngebäude“ vergibt die KfW Kredite bis zu 150.000 Euro. Je nachdem, für welche Art des Darlehens Sie sich entscheiden, erwarten Sie unterschiedliche Konditionen.

Zinssätze und Laufzeiten (Stand Juli 2023)

AnnuitätendarlehenWählen Sie ein Annuitätendarlehen, werden in der tilgungsfreien Anlaufzeit lediglich Zinsen fällig. Anschließend sind die Annuitäten gleich hoch.

Zinssatz pro Jahr (effektiver Jahreszins) Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
0,81 % 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre
1,79 % 11 bis 25 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre
1,95 % 26 bis 35 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre

Endfälliges Darlehen: Bei einem endfälligen Darlehen zahlen Sie den kompletten Betrag am Ende in einer Summe zurück, davor sind lediglich die Zinsen fällig.

Zinssatz pro Jahr (effektiver Jahreszins) Laufzeit und Zinsbindung
2,03 % 4 bis 10 Jahre

Sie haben Fragen rund um die Bau-/Immobilienfinanzierung?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Bevor Sie einen KfW-Kredit beantragen, informieren Sie sich bitte eingehend auf dem Portal der KfW-Bank über die möglichen Förderungen. Den KfW-Kredit beantragen Sie bei Ihrem Baufinanzierungspartner oder bei Ihrer Hausbank, da die KfW über kein eigenes Filialnetz verfügt. Bringen Sie für die Antragstellung bitte die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die Ihnen vorab der von Ihnen mit dem Projekt betrauten Energieeffizienz-Experten ausgestellt wurde.

Kann die KfW Ihren Antrag nach Weiterleitung durch den Finanzierungspartner vollständig bearbeiten, erhält dieser sofort eine Rückmeldung. Andernfalls leitet die KfW Infos zu den aktuellen Bearbeitungszeiten weiter.

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