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Energieeinsparverordnung: Pflichten für Hauseigentümer

Um die im Pariser Klimaabkommen festgelegten Ziele zu erreichen, verabschiedete die Bundesregierung unterschiedliche Verordnungen. So regelte das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beispielsweise die bevorzugte Netzeinspeisung von Strom, der aus regenerativen Energiequellen gewonnen wurde. Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, sah bis zum 1. November 2020 verschiedene Pflichten für Hauseigentümer vor, um Energie beim Heizen und der Warmwasserbereitung zu sparen. Mittlerweile wurde sie vom Gebäudeenergiegesetz abgelöst beziehungsweise in dieses integriert. 

Um einen Betrieb von Gebäuden in Richtung Klimaneutralität zu gewährleisten, beinhaltete die Energieeinsparverordnung verschiedene Prinzipien zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dies bezog sich zum einen auf die Anlagentechnik, sodass vor allem in Neubauten ein gewisser Standard bei der Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Wärme vorausgesetzt wurde. Auch die Dämmung musste bestimmten Vorgaben entsprechen und Wärmeverluste unter gewissen Grenzwerten liegen. Hierbei galten bei Neubauten deutlich strengere Vorgaben als bei Altbauten. Darüber hinaus wurden Energieausweise für die meisten Immobilien Pflicht.

Die Energieeinsparverordnung galt für Wohngebäude, Gebäude mit normalen Innentemperaturen, die mehr als vier Monate im Jahr beheizt wurden, sowie für Niedrigtemperaturgebäude. Ausgenommen von der EnEV waren Immobilien, die ohne den Einsatz von Energie beheizt wurden, Gebäude unter Denkmalschutz, Gebäude für die Tierhaltung und Pflanzenzucht sowie Betriebsgebäude, welche lang andauernd offengehalten werden müssen.

Mit dem 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) an die Stelle des Energieeinspargesetzes, der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es fasst diese drei Bundesgesetze zusammen, übernimmt die meisten Vorgaben und Regelungen, welche die Energieerzeugung und Dämmstandards betreffen und erweitert sie durch diverse weitere Vorschriften. So beispielsweise:

  • Das GEG definiert die energetischen Anforderungen an Gebäude, die beheizt bzw. klimatisiert werden. Es legt fest, welche Heizungs- bzw. Klimatisierungstechnik zum Einsatz kommen darf.
  • Zum Heizen und Kühlen im Neubau gibt das GEG definierte Anteile an regenerativen Energien vor.
  • Bei Bestandsgebäuden müssen die Eigentümer festgelegte Pflichten zum Nachrüsten bzw. Austausch erfüllen.
  • Das GEG definiert ebenfalls in Vorgaben den Hitzeschutz und Dämmstandard von Gebäuden.

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