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Maßnahmen zur energetischen Sanierung können den Energiebedarf eines Altbaus deutlich verringern und so dazu beitragen, die Energiekosten deutlich zu senken. Was bei der Planung einer energetischen Sanierung zu beachten ist, welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen und welche Fördermittel der Staat bereitstellt, erfahren Sie auf heim-und-immobilie.de.

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Was ist eine energetische Sanierung und wann ist sie sinnvoll?

Als energetische Sanierung werden Maßnahmen bezeichnet, die den Energiebedarf eines Gebäudes verringern. Insbesondere bezieht sich dies auf den Bedarf an Wärmeenergie zum Heizen und zur Bereitstellung von Warmwasser, der in Privathaushalten rund 70 % des Gesamtenergiebedarfs darstellt.

Um diesen Energiebedarf zu senken, kann einerseits der Wärmeverlust des Gebäudes gemindert werden, etwa durch eine verbesserte Gebäudedämmung. Andererseits trägt auch eine effizientere Bereitstellung von Wärme, etwa durch den Einsatz einer modernen Heizungsanlage, zu einem insgesamt geringen Energiebedarf bei. So werden langfristig die Energiekosten gesenkt und zugleich der CO2-Ausstoß des Gebäudes verringert.

Wie hoch die Energiekosten sind, die sich mithilfe einer energetischen Sanierung einsparen lassen, kann nicht vereinheitlicht werden. Vielmehr hängt das Einsparpotenzial von verschiedenen Faktoren ab, so etwa vom bisherigen Zustand des Gebäudes, den gewählten Sanierungsmaßnahmen und auch davon, wie verschiedene Einzelmaßnahmen miteinander kombiniert werden. Durch den Einsatz einer modernen Heizung lässt sich z. B. in einem gut wärmegedämmten Gebäude mehr Energie einsparen als in einem schlecht gedämmten.

Sinnvoll ist die energetische Sanierung eines Altbaus fast immer. Zudem wird sie teilweise auch vom Gesetzgeber gefordert. So sind Immobilienkäufer dazu verpflichtet, ihre Immobilie innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb energetisch sanieren zu lassen, wenn diese nicht bereits den staatlichen Anforderungen genügt. Zudem gilt, dass alle größeren Sanierungsmaßnahmen (z. B. die Erneuerung der Fassade oder des Daches) grundsätzlich mit einer energetischen Sanierung einhergehen sollen.

Wir unterstützen Sie in der Finanzierung Ihrer Sanierungsvorhaben und in der Vermittlung möglicher staatlicher Förderungen. Sie können hier Ihre Finanzierung berechnen und Ihren Finanzierungswunsch unverbindlich direkt online an uns absenden.

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Was zählt zur energetischen Sanierung und wie hoch sind die Kosten?

Welche Maßnahmen im Einzelfall zu einer energetischen Sanierung gehören, kann sehr unterschiedlich sein und ist abhängig davon, in welchem Zustand sich das Gebäude vor der Sanierung befindet. Nicht alle Maßnahmen sind für jedes Gebäude sinnvoll. Zudem müssen auch nicht alle sinnvollen Maßnahmen im Rahmen einer einzigen Sanierung durchgeführt werden.

Dementsprechend können die Kosten einer energetischen Sanierung sehr unterschiedlich sein. Sie hängen unter anderem von der Größe des zu sanierenden Gebäudes, von den gewählten Maßnahmen und auch von den eingesetzten Baumaterialien bzw. Bauteilen ab. Wie viel z. B. die energetische Sanierung der Heizung kostet, ist abhängig davon, ob eine neue Öl- oder Gasheizung, eine Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpe eingebaut wird. Die folgende Übersicht kann daher lediglich als grobe Orientierungshilfe für die Kosten einzelner, häufig durchgeführter Sanierungsmaßnahmen dienen.

Einzelmaßnahme Kosten (ca.-Werte)
Fassadendämmung 150 – 250 € / qm
Dachdämmung 40 – 250 € / qm
Dämmung der Kellerdecke 60 – 80 € / qm
Austausch der Fenster 700 – 900 € je Fenster
Austausch der Außentüren ab 1.000 € je Außentür
Neue Heizungsanlage ab 10.000 €
Neue Lüftungsanlage 2.000 €
Photovoltaikanlage ab 5.000 €

Für die Planung und Durchführung einer energetischen Sanierung wenden Sie sich am besten an einen Energieexperten. Dieser findet heraus, wo sich die größten Einsparpotenziale Ihrer Immobilie befinden und mit welchen Maßnahmen diese am effizientesten genutzt werden können. Zudem ist die Beteiligung eines Energieexperten Voraussetzung dafür, staatliche Förderungen in Anspruch nehmen zu können.

Beachten Sie zudem, dass Sanierungsarbeiten am besten nach der Faustregel „von außen nach innen“ durchgeführt werden: Die Heizung zu sanieren, ist beispielsweise erst dann sinnvoll, wenn zuvor eine Fassaden- und Dachsanierung erfolgt ist.

Wie wird eine energetische Sanierung finanziert?

Zur Finanzierung einer energetischen Sanierung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Für kleinere Beträge eignet sich ein Privatkredit. Aufwendigere Sanierungsmaßnahmen finanzieren Sie hingegen am besten mit einem Modernisierungskredit. Dieser ist zweckgebunden, kann also nur für die mit Ihrer Bank vereinbarten Maßnahmen zur energetischen Sanierung verwendet werden. Im Gegenzug sind die Zinsen für einen Modernisierungskredit meist günstiger als für einen Kredit ohne Zweckbindung. Als Sicherheit dient hier in der Regel die Immobilie selbst.

Um Immobilienbesitzer bei der energetischen Sanierung zu unterstützen, stellt der Staat verschiedene Fördermöglichkeiten bereit. So gewähren die KfW-Bank oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel in Form von Krediten und attraktiven Zuschüssen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Dienste eines Energieberaters in Anspruch nehmen; auch die Kosten hierfür werden gefördert.

Beachten Sie außerdem, dass es zur Nutzung des KfW-Kredits „Energieeffizient sanieren“ 261 zwingend notwendig ist, die Förderung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen zu beantragen. Die Beantragung ist nicht direkt bei der KfW-Bank möglich, sondern erfolgt über den Darlehensgeber Ihrer Bau-/Immobilienfinanzierung.

Seit dem 1. Juli 2021 sind die verschiedenen KfW- und BAFA-Förderungen innerhalb der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Informieren Sie sich zudem auch über mögliche Förderungen auf kommunaler und auf Landesebene.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Gesetzlich zu einer energetischen Sanierung verpflichtet sind Immobilienkäufer, die eine Immobilie erwerben, welche noch nicht den geltenden energetischen Standards entspricht. In diesem Fall muss die energetische Sanierung innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf der Immobilie durchgeführt werden.

Zudem ist eine energetische Sanierung Pflicht, wenn ohnehin Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, die ein bestimmtes Ausmaß überschreiten. Werden beispielsweise mehr als 10 % der Fassade erneuert, muss die Fassade energetisch saniert werden.

Vor allem ältere Gebäude stehen häufig ganz oder zumindest in Teilen unter Denkmalschutz. Eine energetische Sanierung ist auch hier möglich, jedoch müssen Sie als Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie darauf achten, dass die schützenswerten Eigenschaften bei der Sanierung nicht verloren gehen. Wenden Sie sich daher an ein erfahrenes Handwerksunternehmen, das weiß, wie sich Denkmalschutz und Energieeffizienz vereinen lassen. Vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen müssen Sie zudem die Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde einholen.

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