Immobilienrente: eine besondere Form des Immobilienverkaufs
Bei einer Immobilienverrentung dient das Haus- oder Grundstückseigentum zur Aufbesserung der Liquidität im Alter. Im Rahmen einer Leibrente können Eigenheimbesitzer hierbei ihre Immobilie gegen eine Rentenzahlung verkaufen oder beleihen. Anders als bei einer regulären Veräußerung behalten sie dennoch das Wohnrecht bzw. Nießbrauchrecht der Immobilie. In der Regel wird eine Immobilienrente monatlich ausgezahlt, doch auch Einmalzahlungen sowie eine quartalsweise, halb- oder ganzjährliche Auszahlung lassen sich vereinbaren.
Immobilienrenten existieren in verschiedenen Formen. Die klassischste hierbei ist der Ratenverkauf. Hierbei findet ein Eigentümerwechsel statt, private oder gewerbliche Käufer besitzen dann die Immobilie. Dafür fallen ihnen auch alle Verpflichtungen diese betreffend zu, obwohl sie das erworbene Eigentum selbst noch nicht nutzen können. Hierzu zählen etwa die Zahlung der Grundsteuer sowie die Instandhaltung des Wohnraums. Eine andere Variante für eine Immobilienrente ist die sogenannte Umkehrhypothek. Hierbei handelt es sich um ein Kreditprodukt, bei der kein Eigentümerwechsel stattfindet. Sie ist daher keine eigentliche Rente, sondern eher eine rückwärtige, verzinste Kreditrate und muss wie ein gewöhnliches Darlehen irgendwann zurückgezahlt werden. Meist werden Umkehrhypotheken in Verbindung mit privaten Rentenversicherungen angeboten.
Die Höhe der Immobilienrente ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen ist der Verkehrswert des Grundstücks, des Hauses oder der Wohnung entscheidend. Je mehr die Immobilie wert ist, umso höher ist die Rentenzahlung. Auch das Alter des Verkäufers und seine potenzielle Lebenserwartung spielen bei der Berechnung eine wichtige Rolle. Je länger dieser seine Ansprüche auf Wohnrecht wahrnehmen kann, umso später hat der Käufer selbst etwas von seiner Immobilie bzw. umso mehr Mieteinnahmen entgehen ihm. Im Durchschnitt beträgt eine monatliche Immobilienrente etwa 500 bis 1.000 Euro. Verstirbt der Veräußerer früher als erwartet, gehen alle noch bestehenden Rechte vorübergehend an die Erben über.