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Bausparverträge haben in der Regel eine lange Laufzeit. Wenn sich Ihre Lebenssituation im Vertragsverlauf grundlegend ändert oder Sie das angesparte Geld vorzeitig benötigen, können Sie Ihren Bausparvertrag aber auch kündigen. Wir erklären Ihnen, wie das geht und welche Alternativen es gibt.

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Einen Bausparvertrag in der Ansparphase kündigen

Einen Bausparvertrag können Sie in der Ansparphase unter Einhaltung einer Kündigungsfrist – je nach vertraglicher Vereinbarung – meist zwischen 3 und 6 Monaten kündigen. Möchten Sie in der Ansparzeit Ihren Bausparvertrag kündigen, nutzen Sie ein von Ihrer Bausparkasse zur Verfügung gestelltes Formular oder senden ganz einfach ein formloses Kündigungsschreiben per Einschreiben an Ihre Bausparkasse. Folgende Angaben sind im Kündigungsschreiben notwendig:

  • Absenderangaben des Vertragsinhabers
  • Anschrift Ihrer Bausparkasse
  • Vertragsnummer des Bausparvertrags
  • Gewünschter Kündigungstermin unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist
  • Angaben zur Bankverbindung, auf welche das Bausparguthaben ausgezahlt werden soll.

Ein Muster zum Kündigen Ihres Vertrags finden Bausparer hier:

Beim fristgerechten Kündigen eines Bausparvertrags entstehen keine Kosten für Sie, wenn Sie sich Ihr Vertragsguthaben mit der Beendigung des Bausparvertrages auszahlen lassen.  Wenn Sie Ihr angespartes Vertragsguthaben hingegen schon vor dem Kündigungstermin benötigen, fällt für dieses vorzeitige Auflösen eines Bausparvertrags eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese beträgt in der Regel 1 % der Bausparsumme für jeden Monat, den Sie den Betrag früher benötigen als es bei der fristgerechten Kündigung vorgesehen wäre. 

Wichtig: Wenn Sie die staatliche Förderung der Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen haben, müssen Sie diese Förderbeträge ggf. wieder zurückzahlen. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Bausparvertrag noch keine 7 Jahre bespart wurde oder das Bausparguthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. 

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag kündigen, erhalten Sie die von Ihnen gezahlte Abschlussgebühr in der Regel auch nicht zurück.

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Alternativen zur Kündigung

Das Kündigen eines Bausparvertrags in der Ansparphase ist nicht der einzige Weg, eine Auszahlung zu erhalten. Alternativ können Sie Ihren Bausparvertrag während der Ansparphase an einen Finanzdienstleister verkaufen. Hier hilft Ihnen eine Recherche im Internet. Das Vertragsguthaben sollte mindestens 1.000 Euro betragen. Beim Verkauf des Bausparvertrages fallen je nach ankaufendem Finanzdienstleister unterschiedlich hohe Gebühren an, die sich in der Regel am Vertragsguthaben orientieren. Hier sollten Sie die Gebührenmodelle der verschiedenen Anbieter vergleichen. Der Vorteil eines Verkaufs des Bausparvertrages kann darin liegen, dass bereits erhaltene Wohnungsbauprämien nicht zurückzuzahlen sind.

Sie können den Bausparvertrag aber auch an Angehörige übertragen und sich im Bedarfsfall von diesen das bisherige Vertragsguthaben auszahlen lassen. Der Vorteil besteht darin, dass der Bausparvertrag zu den bestehenden Konditionen von dem Übernehmenden fortgeführt werden kann, ohne dass dieser erneut eine Abschlussgebühr entrichten muss.

Kündigung in der Zuteilungsphase

Haben Sie in der Ansparphase das Mindestsparguthaben angespart, die Mindestlaufzeit und die sogenannte Bewertungszahl erreicht, wird Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif. Über die Zuteilungsreife werden Sie von Ihrer Bausparkasse informiert. Jetzt können Sie sich entscheiden, ob Sie das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen oder den Bausparvertrag weiter besparen wollen. Sie können den Bausparvertrag aber auch kündigen und sich Ihr Vertragsguthaben problemlos auszahlen lassen.

Kündigung in der Darlehensphase

Haben Sie sich bei Erreichen der Zuteilungsreife für die Annahme des Bauspardarlehens entschieden, beginnt mit der Darlehensphase die Rückzahlung des Bauspardarlehens. In dieser Phase sind jederzeit kostenfreie Sondertilgungen möglich, sodass Sie das Darlehen schneller an die Bausparkasse zurückführen und so Ihren Bausparvertrag beenden können. Einer Kündigung bedarf es nicht. Der Vorteil besteht darin, dass Sie das Bauspardarlehen mithilfe einer ggf. zinsgünstigeren Immobilienfinanzierung in Form eines Annuitätendarlehens umschulden können.

Kündigung durch die Bausparkasse

Auch die Bausparkasse darf Ihren Bausparvertrag kündigen. Das ist dann möglich, wenn Ihr Vertrag bereits seit 10 Jahren zuteilungsreif ist, Sie das Bauspardarlehen aber noch nicht abgerufen haben. Auch, wenn Sie die vereinbarte Bausparsumme vollständig angespart haben, kann der Vertrag von der Bausparkasse gekündigt werden. Grund ist, dass das Ziel des Vertrags, nämlich das Erreichen der Bausparsumme, bereits erfüllt ist.

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