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Mit Einkommensnachweisen die Zahlungsfähigkeit bestätigen

Nehmen Sie eine finanzielle Verpflichtung auf, wird der Gläubiger zu seiner Absicherung prüfen, ob Sie den Rückzahlungen auch nachkommen können. Ob es sich hierbei um ein Verbraucher- oder Immobiliendarlehen oder aber einen Mietvertrag handelt, ist dabei unerheblich. Auch bei der Vergabe von finanzieller Unterstützung, etwa BAföG für Studenten oder Wohngeld, spielt die Ermittlung der finanziellen Situation des Antragstellers eine wichtige Rolle.

Die Prüfung der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit sowie des Anspruches auf staatliche Leistungen erfolgt über den Einkommensnachweis der betroffenen Person und gegebenenfalls deren Familie (z. B. bei einem BAföG-Antrag). Dieser Nachweis wird bei Festangestellten in der Regel über die Gehaltsabrechnungen durchgeführt. Selbstständige oder andere Nicht-Angestellte müssen hingegen in der Regel eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung sowie eine Bilanz- und Gewinnermittlung vorlegen, da sie keine Lohnabrechnung erhalten. Die Feststellung weiterer Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, Kapitalanlagen und staatlichen Zuschüssen, geschieht für gewöhnlich über die Kontoauszüge und andere Belege von Finanz- und Arbeitsamt.

Für Kredite dient der Einkommensnachweis zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers. Festangestellte oder Rentner müssen hierbei die Gehalts-, Lohn- bzw. Rentenbescheide der letzten zwei bis drei Monate vorweisen. Bei Freiberuflern oder Selbstständigen sind Einkommensnachweise meist über etwa drei Jahre vorzulegen, da deren Verdienste in der Regel Schwankungen unterliegen. Über die Dokumente kann die kreditgebende Bank anschließend eine Haushaltsrechnung mit Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben erstellen. Hierdurch lässt sich die tragbare monatliche Belastung des Kreditnehmers ermitteln, über die sich letztendlich die Konditionen für ein Darlehen ergeben.

Für Vermieter sind Einkommensnachweise wichtig, um festzustellen, ob ein potenzieller Mieter in der Lage ist, den Mietzahlungen für eine Wohnung nachzukommen. Aus diesem Grund benötigen Personen mit nur geringem oder ohne Einkommen (etwa Auszubildende oder Studenten) in der Regel einen Bürgen, um einen Mietvertrag abschließen zu können. Auch eine Bonitätsauskunft der SCHUFA oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters werden häufig verlangt. Allerdings dürfen Vermieter erst ein Selbstauskunftsformular von einem Mietinteressenten fordern, wenn dieser ein „ernsthaftes Interesse“ bekundet – dies ist bei einem einfachen Besichtigungstermin noch nicht gegeben.

Sie erhalten Ihre Einkommensnachweise je nach Art des Dokuments von unterschiedlichen Behörden oder Personen. Ihre Gehaltsabrechnung bekommen Sie in der Regel regelmäßig von Ihrem Arbeitgeber zugesandt, ist dies nicht der Fall, müssen Sie ihn darauf ansprechen. Als Rentner erhalten Sie Ihren Rentenbescheid automatisch von der Deutschen Rentenversicherung. Ihren Einkommensteuerbescheid stellt das Finanzamt aus, wenn Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Für Ihre Einkommensbescheinigung können Sie ein Formular bei der Bundesagentur für Arbeit kostenlos ausdrucken und dieses von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Als Selbstständiger erhalten Sie Ihre betriebswirtschaftliche Abrechnung und andere Bilanzrechnungen entweder von Ihrem Steuerberater oder Buchhalter, können diese jedoch auch selbst erstellen. Ihre Kontoauszüge bekommen Sie von Ihrer Bank.

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