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Ausgezahlte Leistungen von über einer Milliarde Euro pro Jahr: So hoch fällt die Schadensbilanz der deutschen Versicherer für die vergangenen Jahre im Zusammenhang mit Feuerschäden aus. Diese passieren vornehmlich durch Brand, Blitzeinschlag oder Explosion. Hausbesitzer sind gut beraten, sich vor den finanziellen Folgen nach einem Hausbrand mit einer Versicherung zu schützen. Auf heim-und-immobilie.de lesen Sie, worauf es bei der Feuerversicherung fürs Haus ankommt.

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Feuerversicherung fürs Haus:
Wie entstehen Brände?


In der Statistik über die Brandursachen 2019 steht die Elektrik – wie schon in den Jahren zuvor – ganz oben: Veraltete oder schadhafte Elektroinstallationen, die etwa Kurzschlüsse hervorrufen, verursachten fast ein Drittel aller Brandschäden. An zweiter Stelle folgt menschliches Fehlverhalten – rund jeder fünfte Brand wurde durch nicht ausgeblasene Kerzen, nicht korrekt ausgedrückte Zigaretten und ähnliche Ursachen hervorgerufen. Immerhin noch fast jeder zehnte Fall ist auf eine Überhitzung zurückzuführen.

Welche Versicherung zahlt nach einem Brandschaden?

Wenn Ihnen ein Brandschaden entsteht, zahlt entweder die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung. Dies hängt davon ab, ob der Brand den Hausrat oder das Gebäude beschädigt hat:

Hausratversicherung
Ist Ihr Hausrat betroffen, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung beispielsweise von beschädigten oder zerstörten Möbeln, elektronischen Geräten, Teppichen, aber auch von Wertsachen, Kleidung oder vorhandenen Vorräten. 

Gebäudeversicherung
Ihre Wohngebäudeversicherung kommt für alle Kosten auf, die nach einem Brand mit der Reparatur oder dem Wiederaufbau des Gebäudes in Verbindung stehen. Auch Kosten für die Beseitigung von Löschwasserschäden, Abriss- und Aufräumarbeiten oder eine alternative Unterbringung während der Arbeiten sind von der Feuerversicherung fürs Haus abgedeckt. 

Befindet sich Ihre Immobilie hingegen noch im Bau, sind Schäden durch Feuer, Explosion oder Blitzeinschlag während der Bauzeit über die Feuerrohbauversicherung versichert. Die Feuerrohbauversicherung erhalten Sie in der Regel von Ihrem Versicherer beitragsfrei, wenn Sie die Wohngebäudeversicherung für Ihr Haus schon bei Baubeginn beim selben Versicherer abschließen.


Bereits seit 1994 besteht in keinem deutschen Bundesland mehr die Pflicht, eine Feuerversicherung fürs Haus abzuschließen. Angesichts der enormen Schäden, die ein Brand verursachen kann, ist die Absicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung jedoch unbedingt zu empfehlen.

Was leistet die Feuerversicherung?

Je nachdem, was im Vertrag vereinbart wurde, zahlt die Feuerversicherung an versicherten Gebäuden für Schäden, die durch Brand, Explosion, Implosion oder Blitzschlag entstehen - auch nach einer Brandstiftung.

Die Feuerversicherung als Bestandteil der Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am versicherten Gebäude sowie für Schäden an im Versicherungsvertrag benannten Nebengebäuden auf, wie zum Beispiel Garagen, Gartenhäuschen oder Carports.

Das bedeutet, dass Schäden

  • an der Bausubstanz des Hauses selbst, so zum Beispiel am Dach, am Mauerwerk, an Fenstern und Türen
  • an außen fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen, so zum Beispiel an Vordächern, Markisen, Fensterläden, Antennen oder Solaranlagen
  • an innen fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen bzw. Einbauten, so zum Beispiel an Heizungsanlagen, Fußböden, Einbauschränken oder Einbauküchen

ersetzt werden.

Je nach Versicherer und Tarif sind auch sogenannte “sekundäre Schäden” versicherbar, etwa Schäden durch

  • Löschwasser
  • Verpuffung
  • Rauch und Ruß.

Wann zahlt die Feuerversicherung nicht?

Schäden, die durch Brandstiftung des Eigentümers selbst oder durch seine Anstiftung entstehen, zahlt die Versicherung nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist es möglich, dass der Versicherer die Leistungen kürzt, jedoch nicht bei einfacher Fahrlässigkeit: Hier zahlt die Versicherung. 

Viele Tarife zahlreicher Versicherungen erlauben in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung jedoch auch die Mitversicherung von Schäden infolge grob fahrlässigem Verhaltens. Die Erstattungen fallen je nach gewähltem Tarif unterschiedlich hoch aus. 

Brandschäden an der Wohnungseinrichtung sind über die Feuerversicherung in der Hausratversicherung versichert.

Was kostet mich eine Feuerversicherung?

Die Höhe der Beiträge für die Feuerversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung hängen zum einen von der ermittelten Versicherungssumme, aber auch von der Bauweise des Gebäudes ab. Da beispielsweise Holzhäuser oder Häuser mit einem Rieddach oder Häuser, die nicht ständig bewohnt sind für die Feuerversicherung ein höheres Risiko darstellen, sind deren Beiträge für die Feuerversicherung in der Regel mit Risikozuschlägen belegt. Einfluss auf die Höhe des Beitrages zur Feuerversicherung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung haben zum Beispiel auch feuergefährliche Betriebe oder Lager, die sich im Gebäude oder in dessen Nachbarschaft befinden. Das können zum Beispiel gastronomische Einrichtungen, Wohnheime, ausgewählte Handwerksbetriebe und Fabriken, Lager von Chemikalien und feuergefährlicher Stoffe sein.

Die Beiträge für die Feuerversicherung sind relativ günstig und werden von jedem Versicherer tariflich festgelegt. Mit dem kostenlosen Tarifvergleichsrechner für Wohngebäudeversicherungen können Sie auf heim-und-immobilie.de die Beiträge selbst berechnen und die Leistungen der zahlreichen Tarife unterschiedlicher Versicherer miteinander oder mit einer bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung vergleichen. Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, können Sie diesen bei uns direkt online und ohne Unterschrift bequem von zu Hause aus beantragen. Eine bereits bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen Sie aber erst dann, wenn Sie vom neuen Versicherer eine schriftliche Versicherungsbestätigung oder den Versicherungsschein erhalten haben.

Sie haben Fragen rund um Versicherungen?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Worauf Sie beim Abschluss einer Feuerversicherung fürs Haus achten sollten

Wenn Sie nach dem Hauskauf eine Gebäudeversicherung mit den besten Leistungen abschließen wollen, berücksichtigen Sie bitte Folgendes:

Versicherte Gefahren
Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung können Sie selbst entscheiden, gegen welche Gefahren Sie Ihr Haus versichern wollen. Wir empfehlen Ihnen, den Einschluss der Gefahren

sowie den zusätzlichen Einschluss der erweiterten Elementarversicherung, die gegen Schäden durch weitere Naturgefahren, wie Überschwemmung, witterungsbedingten Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch schützt.

Versicherungssumme
Ermitteln Sie mit Hilfe des Wertermittlungsbogens sorgfältig die korrekte Versicherungssumme „Wert 1914 in Mark“. Diese dient dem Versicherer als Grundlage zur Berechnung der Entschädigungssumme zum Zeitpunkt des Schadensereignisses, da sich die Baupreise kontinuierlich erhöhen. Beziehen Sie in die Ermittlung der Versicherungssumme auch auf dem Versicherungsgrundstück gegebenenfalls vorhandene Nebengebäude, wie Schuppen, Garagen, Gartenhäuser oder Carports ein. Geben Sie an, ob Ihr Haus mit Solarthermie-, Photovoltaik-, Wärmepumpenanlagen ausgerüstet ist.

Sie können auch einen Sachverständigen zur Ermittlung der Versicherungssumme Ihres Gebäudes heranziehen.

Gleitender Neuwert
Achten Sie darauf, dass Ihr Haus zum gleitenden Neuwert versichert wird. So schließen Sie eine mögliche Unterversicherung zum Schadenstag aus, da sich die Höhe der Entschädigungsleistung an die steigenden Baukosten anpasst.

Versicherungsbedingungen
Prüfen Sie die Tarifleistungen und Versicherungsbedingungen im Detail, denn es gibt je nach Versicherer und Tarif erhebliche Leistungsunterschiede.

Sehen Sie sich an, welche Schäden und Kosten zusätzlich und bis zu welchen Beträgen versichert sind. Achten sie insbesondere darauf, dass Schäden infolge grober Fahrlässigkeit und der Verletzung von Obliegenheitspflichten ohne betragliche Begrenzung mitversichert sind.

Vergleich
Schließen Sie nicht die erstbeste Versicherung ab, sondern vergleichen Sie die Details.

Wir empfehlen Ihnen den kostenlosen und unabhängigen Versicherungsvergleich von heim-und-immobilie.de. Mit nur einer Berechnung vergleichen Sie innerhalb weniger Minuten die Beiträge und Leistungen der zahlreichen Tarife verschiedener Versicherer- darunter auch Testsieger.

Wenn Sie sich aus der Vielfalt für einen bestimmten Tarif entschieden haben, können Sie die gewünschte Wohngebäudeversicherung bei uns direkt online und ohne Unterschrift beantragen.

Eine gegebenenfalls bereits vorhandene Wohngebäudeversicherung kündigen Sie erst dann, wenn Sie vom neuen Versicherer eine schriftliche Versicherungsbestätigung oder den Versicherungsschein erhalten haben.

Sehr oft sind über unseren Tarifvergleich trotz verbessertem Versicherungsschutz günstigere Beiträge zu erzielen.

Hier kostenlos Tarife vergleichen und online beantragen!

Was mache ich im Schadensfall?

Zur schnellen Regulierung Ihres Schadens durch Feuer empfiehlt Ihnen heim-und-immobilie.de folgendes Vorgehen:

  • Verhindern Sie mögliche Folgeschäden, etwa durch Niederschlagswasser, das durch einen ausgebrannten Dachstuhl eindringen kann. 
    Seien Sie dabei vorsichtig! Klettern Sie nicht auf das Dach oder begeben Sie sich nicht in das Gebäude, wenn es durch Feuer schwer beschädigt wurde. Gefährden Sie nicht Ihre eigene Gesundheit oder Ihr Leben.
  • Dokumentieren Sie die entstandenen Schäden sehr sorgfältig am besten mit Fotos (aus verschiedenen Perspektiven), Videos und Beschreibungen- auch durch Nachbarn oder andere Beteiligte. 
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Zur schnellen Kontaktaufnahme können Sie sich telefonisch per Schadenshotline oder online per E-Mail an den Versicherer wenden. Machen Sie sich Notizen über die Gespräche, Namen und Durchwahlen Ihrer Gesprächspartner. 
  • Geben Sie keine Reparaturen in Auftrag, ohne sich mit der Versicherung abzusprechen.
    Folgen Sie allen Anweisungen des Versicherers. Ihr Versicherer kann Ihnen passende, vertrauenswürdige Handwerker vermitteln.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Eine normale Gebäudeversicherung können Sie für Ihr Tiny House nur dann abschließen, wenn dieses fest mit dem Boden verbunden ist. Handelt es sich hingegen um ein mobiles Modell, ähnlich einem Wohnwagen, können Sie alternativ auf eine Mobilheimversicherung zurückgreifen.

Viele Versicherer bieten die Gebäudeversicherung auch für ein denkmalgeschütztes Haus an – aber längst nicht alle. Reparaturen und der Wiederaufbau nach einem Brand sind angesichts der hohen Auflagen im Denkmalschutz deutlich teurer als bei anderen Immobilien. Stellen Sie sich daher auf einen Beitragszuschlag ein.

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