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Beim Kauf einer Immobilie gibt es vieles zu berücksichtigen. In allen notwendigen Abhandlungen und Formalitäten rund um den Immobilienerwerb unterstützt in der Regel ein Notar beide Parteien – den Verkäufer sowie den Käufer – und informiert über die einzelnen Vorgänge. Wichtig ist in diesem Prozess, dass die bestehende Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf nach dem Eigentümerwechsel nicht in Vergessenheit gerät. Im Ratgeber von heim-und-immobilie.de lesen Sie, welche Besonderheiten zu beachten sind.

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Wohngebäudeversicherung und Hauskauf

Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den Sonderfällen im Versicherungsrecht. Zwar schließt in der Regel der Eigentümer einer Immobilie die Gebäudeversicherung ab, jedoch geht nach dem Verkauf der Immobilie seine Versicherungsnehmereigenschaft mit der Grundbucheintragung des Käufers als neuer Eigentümer auf den Käufer über. Das bedeutet, dass eine bestehende Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf nicht endet, sondern automatisch direkt auf den neuen Eigentümer übergeht. 

Falls Sie der Verkäufer einer Immobilie sind, haben Sie nach dem Verkauf der Immobilie also keine Möglichkeit mehr, die Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Das ist jedoch auch nicht erforderlich, da der Käufer die Versicherung vorerst übernehmen muss. In der Regel findet der Eigentümerwechsel nicht zum Ende einer Versicherungsperiode statt. Deswegen ist es üblich, dass beide Parteien jeweils anteilig für den Versicherungsbetrag aufkommen. Das lässt sich schon im notariellen Kaufvertrag vereinbaren, denn nach dem Verkauf haften beide Parteien gesamtschuldnerisch für den Beitrag. 

Muss der Käufer die Gebäudeversicherung beim Hauskauf übernehmen?

Durch den Eigentümerwechsel geht die Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf automatisch auf den Käufer über. Käufer und Verkäufer sind verpflichtet, dem Versicherer die Veränderung der Eigentumsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Allerdings besteht keine Verpflichtung, die bestehende Wohngebäudeversicherung dauerhaft zu übernehmen. Der Eigentümerwechsel geht mit einem Sonderkündigungsrecht einher. 

Ab dem Tag der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch haben Sie als Käufer einen Monat lang Zeit, die bestehende Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Sie haben beim Sonderkündigungsrecht wegen Hauskauf die Wahl, die Versicherung entweder sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode zu kündigen.

Ihr Kündigungsschreiben muss innerhalb dieser Frist bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Versäumen Sie diese Frist, ist das Sonderkündigungsrecht verwirkt und Sie haben dann lediglich die Möglichkeit, den Vertrag fristgerecht zum Datum des Versicherungsablaufs zu kündigen. 

Ein Muster für die Kündigung benötigen Sie nicht, wenn Sie die Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf nicht übernehmen wollen. Ihren Kündigungswunsch teilen Sie schriftlich formlos mit. Nehmen Sie folgende Punkte in Ihr Schreiben mit auf:

  • die Nummer des Versicherungsscheins
  • Ihren Vornamen und Namen
  • Ihre Anschrift
  • die Anschrift des versicherten Objekts.

Geben Sie an, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund des Eigentümerwechsels Gebrauch machen und fordern Sie einen Schadensverlauf sowie eine Kündigungsbestätigung an. 

Wir empfehlen, eine bestehende Wohngebäudeversicherung nicht überstürzt zu kündigen. Kündigen Sie die bestehende Gebäudeversicherung erst dann, wenn Sie über einen ausführlichen Tarifvergleich besseren Versicherungsschutz gefunden und beantragt haben und Ihnen vom Versicherer Ihrer Wahl eine schriftliche Deckungszusage für Ihre neue Wohngebäudeversicherung zugegangen ist. 

Nur so vermeiden Sie Lücken im Versicherungsschutz und im schlimmsten Fall sogar den gänzlichen Verlust der Gebäudeversicherung, da von Ihnen neu beantragter Versicherungsschutz von den Versicherern auch abgelehnt werden darf.

Die bestehende Wohngebäudeversicherung nach einem Immobilienkauf zu wechseln ist jedoch häufig sinnvoll, da ältere Verträge nicht selten unnötig teuer sind und im Vergleich zu Policen mit aktuellen Versicherungsbedingungen einen geringeren Leistungsumfang bieten. Sofern Ihnen die dem bestehenden Altvertrag zugrunde liegenden Bedingungen nicht vorliegen, fordern Sie diese beim Versicherer an. So können Sie den Vertrag besser mit den aktuellen Angeboten vergleichen und über einen möglichen Wechsel entscheiden. Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Vorschäden vorliegen und ob eine erweiterte Elementarschadenversicherung besteht. Aufgrund der stark steigenden Anzahl von Schäden, die durch Extremwetterlagen entstehen, empfehlen wir Ihnen dringend, in Ihre Wohngebäudeversicherung die erweiterte Elementarversicherung (Naturgefahrenversicherung) mit aufzunehmen.

In unserem Tarifvergleichsrechner für Gebäudeversicherungen können Sie mit nur einer Berechnung die Leistungen und Beiträge der Tarife zahlreicher Versicherer kostenlos und unverbindlich vergleichen. So stellen Sie fest, ob die bestehende Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf ausreichend Schutz und faire Preise bietet oder ob es sinnvoll ist, den Anbieter zu wechseln. Im Bedarfsfall beantragen Sie Ihre neue Gebäudeversicherung gleich online und ganz unkompliziert ohne Unterschrift.

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