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Im Jahr 2019 regulierten die deutschen Versicherer rund 180.000 Schadensfälle als Folge von Bränden, Explosionen und ähnlichen Vorkommnissen – dies entspricht einer Schadenssumme von 1,17 Milliarden Euro. Bis vor einigen Jahren war die Feuerversicherung Pflicht – auf heim-und-immobilie.de lesen Sie, in welchen Fällen die Brandversicherung heute noch verpflichtend ist und wie Sie optimal vorsorgen.

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Abschluss einer Feuerversicherung: Pflicht oder nicht?

Es gibt viele Pflichtversicherungen in Deutschland, sei es die gesetzliche Sozialversicherung, die die Renten-, Kranken-, Pflegepflicht- und Arbeitslosenversicherung einschließt, aber auch die populäre im Pflichtversicherungsgesetz geregelte Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Hundehalterhaftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen. 

Eine verpflichtende Feuerversicherung für Hausbesitzer gibt es allerdings nicht mehr. In Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg sowie in verschiedenen Regionen von Niedersachsen und Hessen mussten Immobilienbesitzer bis zum Jahr 1994 eine Brandversicherung abschließen. Auch in Lippe (Nordrhein-Westfalen) war die Feuerversicherung Pflicht. Mit der Deregulierung und Liberalisierung des Versicherungsmarktes wurde in Deutschland die Versicherungspflicht für Feuerversicherungen jedoch aufgehoben. Heute können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort selbst entscheiden, ob Sie für Ihr Haus eine Gebäudeversicherung mit eingeschlossener Feuerversicherung abschließen wollen oder nicht.

Wenn Sie aber für den Bau oder Kauf Ihrer Immobilie eine Finanzierung benötigen, kann die Feuerversicherung doch Pflicht sein. Denn die Kreditgeber machen die Vorlage einer Wohngebäudeversicherung zur Bedingung für den Kredit.  Sie schützen sich so vor möglichen Kreditausfällen nach einem Schaden am finanzierten Gebäude und stellen sicher, dass die Kosten für die Instandsetzung oder im schlimmsten Fall für den Wiederaufbau des Gebäudes von einem Versicherer erstattet werden. 

Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Die Leistungen der Gebäudeversicherung gehen weit über die Brandversicherung hinaus. Optional lassen sich einzeln oder miteinander kombiniert folgende Gefahren für Ihr Haus versichern:  

  • Feuer, einschließlich Explosion und Blitzschlag, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren.

Grundsätzlich anzuraten ist, in die Gebäudeversicherung alle vier der vorgenannten Gefahren einzuschließen, wobei es sich bei der Absicherung gegen Naturgefahren um eine zusätzlich zu vereinbarende erweiterte Elementarversicherung handelt. Diese versichert Schäden infolge weiterer Naturgefahren, wie Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch.

Im Falle eines Versicherungsschadens kommt Ihre Feuerversicherung für die Wiederherstellung Ihres beschädigten oder zerstörten Gebäudes in gleicher Art und Güte zum Neuwert auf. Zusätzlich sind folgende Kosten unter Berücksichtigung betraglicher Grenzen versichert:

  • Abbruch-, Aufräumungs- und Entsorgungskosten für entstandenen Schutt
  • Bewegungs- und Schutzkosten, die entstehen, wenn Sie für die Zeit der Gebäudeinstandsetzung notwendigerweise andere Sachen auslagern und sichern müssen
  • Kosten für die alternative Unterbringung während der Wiederherstellungsarbeiten
  • Mietausfall bei vermieteten Wohnungen, wenn die Mieter aufgrund des eingetretenen Gebäudeschadens ihre Mietzahlung rechtmäßig eingestellt haben.

Viele Tarife sehen zusätzlich die Erstattung weiterer Kosten unter jeweils geltenden betraglichen Begrenzungen vor:

  • Kosten für entstandene Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung
  • entstehende Mehrkosten, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes in gewesener Art und Güte nicht mehr erlauben
  • Kosten für die Dekontaminierung von Erdreich, wenn dieses zum Beispiel durch Löscharbeiten verunreinigt oder verseucht wurde
  • Kosten für die Rückreise aus dem Urlaub, wenn der Schaden am Gebäude eine bestimmte Summe überschreitet
  • Kosten für die Unterbringung im Hotel, wenn das Gebäude infolge des Schadens unbewohnbar wurde.
  • Erstattung von Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, z. B. wenn Sie ein offenes Feuer unbeaufsichtigt ließen.

Die Feuerversicherung erstattet nicht, wenn der Schaden eingetreten ist infolge von

  • Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen
  • Innere Unruhen
  • Kernenergie, radioaktive Substanzen oder Nuklearstrahlung 
  • Erdbeben
  • Sengschäden
    Schäden, etwa verursacht durch eine glühende Zigarette, sind häufig von den versicherten Schäden ausgenommen. 
    Hinweis: Viele Tarife sehen auch die Erstattung von Sengschäden vor.
  • Brandstiftung
    Wenn der Eigentümer selbst mittels einer Brandstiftung oder einer Anstiftung dazu überführt ist.
  • Grobe Fahrlässigkeit
    Haben Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Versicherer die Leistungen kürzen, nicht jedoch bei einfacher Fahrlässigkeit. 
    Hinweis: Viele Tarife sehen auch eine Erstattung nach einem grob fahrlässigen Verhalten vor. 
  • Hausratversicherung
    Feuerschäden an der Einrichtung werden nicht über die in der Gebäudeversicherung eingeschlossene Feuerversicherung, sondern über die Hausratversicherung erstattet.
  • Meldepflichten versäumt oder unvollständig
    Der Hauseigentümer ist seinen Meldepflichten gegenüber der Versicherung nicht nachgekommen. Das können Gefahrerhöhungen, z. B. durch Umbau- oder Sanierungsarbeiten am versicherten Gebäude selbst oder an einem angrenzenden Gebäude sein.

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Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Wie hoch sind die Kosten für die Feuerversicherung?

Gemessen an den möglichen Schadenssummen fällt der Jahresbeitrag für eine Feuerversicherung verschwindend gering aus. 

Das wird einem deutlich, wenn man bedenkt, dass die Gebäudeversicherungen üblicherweise zum gleitenden Neuwert abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass nach einem Schaden trotz inzwischen gestiegener Baupreise das beschädigte Gebäude in gleicher Art und Güte wiederinstandgesetzt und im schlimmsten Fall wiederaufgebaut wird. 

Die Höhe des Beitrages für die Feuerversicherung richtet sich nach dem Versicherungswert des Gebäudes. 

Dieser wird in den meisten Gebäudeversicherungen ausgehend von der Versicherungssumme Wert 1914 in Multiplikation mit einem Anpassungsfaktor ermittelt. Die im Versicherungsschein meist ausgewiesene Versicherungssumme Wert 1914 in Mark ist unter anderem vom Baujahr, der Lage, der Bauart, der Größe und der Ausstattung abhängig.

Weitere Einflussfaktoren bilden der Beitragssatz sowie gegebenenfalls eingeräumte Beitragsnachlässe, z. B. Dauernachlass, des jeweiligen Versicherers für die Feuerversicherung.

Die Beiträge für Ihre Feuerversicherung können Sie mit dem unabhängigen und kostenlosen Tarifvergleich für die Gebäudeversicherung sehr einfach selbst auf heim-und-immobilie.de ermitteln.

Nicht nur bei der Feuerversicherung sparen: Jetzt Tarife vergleichen!

Als die Feuerversicherungspflicht aufgehoben wurde, mussten die damalig öffentlich-rechtlichen Versicherer ihre Monopolstellung zugunsten der Liberalisierung des Versicherungsmarktes aufgeben. Aus dem Wettbewerb der zahlreichen Versicherer untereinander ergibt sich mitunter ein enormes Sparpotenzial. So können Sie mithilfe des unabhängigen und kostenlosen Tarifvergleiches auf heim-und-immobilie.de Ihre Gebäudeversicherung vergleichen, den Versicherungsschutz erheblich verbessern und zudem Beiträge sparen.

Mit nur einer kurzen Berechnung werden Ihnen zahlreiche Tarife der verschiedensten Versicherer – darunter auch Testsieger – angezeigt. Vergleichen Sie die Leistungen, Bedingungen und Beiträge. Haben Sie Ihren Wunschtarif gefunden, dann können Sie diesen direkt aus dem Tarifvergleich online abschließen.

Kündigen Sie eine bestehende Wohngebäudeversicherung erst dann, wenn Sie vom Folgeversicherer eine schriftliche Versicherungsbestätigung oder den neuen Versicherungsschein erhalten haben.

Ist Ihre Immobilie kreditfinanziert, dann müssen Sie Ihren Kreditgeber über den Wunsch des Versicherungswechsels informieren.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Obwohl keine Pflicht für den Abschluss einer Feuerversicherung besteht, ist diese dringend anzuraten. Brände entstehen immer häufiger auch durch sich im Standby befindliche Geräte oder durch Ladegeräte. Selbst wenn ein Brand schnell unter Kontrolle gebracht werden kann, summieren sich die Schäden schnell in den fünf- bis sechsstelligen Bereich. Bei einem niedergebrannten Gebäude müssen Sie sogar mit Wiederaufbaukosten im Millionenbereich rechnen.

Ob Neu- oder Bestandsbau, jeder Hausbesitzer muss inzwischen in seinem Gebäude Rauchmelder installieren. Womöglich haben Sie die Brandversicherung deutlich vor Einführung dieser Pflicht abgeschlossen. Kommt es dann zu einem Brand, stehen Sie vor der Frage, ob die Gebäudeversicherung trotz der fehlenden Feuermelder für den Schaden aufkommt. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge müssen Sie keinen Verlust des Versicherungsschutzes fürchten. Rauchwarnmelder dienen vorrangig dazu, Menschenleben zu schützen – der Schutz Ihres Eigentums steht nicht im Vordergrund.

Tipp: heim-und-immobilie.de empfiehlt dennoch, Rauchmelder im geforderten Umfang nachzurüsten. Zwar signalisieren die Versicherungen derzeit noch ihre Leistungsbereitschaft – Urteile sind zu diesem Thema jedoch noch nicht ergangen. Die Versicherer behalten sich in ihren Bedingungen die Kürzung oder den Ausschluss der Leistungen vor, wenn Sie gesetzliche Sicherheitsvorschriften nicht einhalten.

Ist an Ihrem Gebäude durch einen Brand ein Schaden entstanden, sollten Sie schnell reagieren. Informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung unverzüglich über den entstandenen Schaden. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zum Kundenservice auf oder reichen Sie die Meldung schriftlich ein, etwa per E-Mail, Fax oder Online-Formular. Beachten Sie auch die folgenden Punkte:

  • Dokumentieren Sie die am Gebäude und seiner Teile entstandenen Schäden schriftlich. Fertigen Sie Fotos und/oder Videos aus unterschiedlichen Perspektiven an. 
  • Halten Sie Schäden gering und verhindern Sie Folgeschäden (Schadenminimierungspflicht).
  • Folgen Sie allen Anweisungen Ihres Versicherers.
  • Lassen Sie keine Schäden ohne die Zustimmung Ihrer Brandversicherung beheben.

Entsorgen Sie beschädigte oder zerstörte Gebäudeteile erst nachdem Sie die Freigabe durch Ihre Brandversicherung erhalten haben.

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