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Möchten Sie ein eigenes Zuhause bauen oder kaufen oder planen Sie die Sanierung und Modernisierung Ihrer bereits bestehenden Immobilie, lohnt sich ein Blick in die möglichen Förderprogramme der KfW. Neben zinsgünstigen Krediten erwarten Sie hier zahlreiche attraktive KfW-Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Ob Neubau oder Sanierung – wer auf Energieeffizienz setzt, Barrieren beseitigt oder den Einbruchschutz erhöht, findet bei der KfW passende Zuschüsse. Welche das sind und was Sie bei der Antragstellung beachten sollten, verrät Ihnen heim-und-immobilie.de.

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KfW-Zuschuss – was ist das?

Seit 1948 unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bauherren und Käufer auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Neben zinsgünstigen Darlehen vergibt die KfW auch zahlreiche Zuschüsse, die direkt ausgezahlt werden und keiner Rückzahlung bedürfen. 

Egal, ob Sie einen Neubau planen, eine Immobilie erwerben möchten oder Ihr bestehendes Haus energieeffizient oder altersgerecht sanieren wollen – die KfW bietet den passenden Zuschuss. Wir geben Ihnen einen Überblick über das gesamte Zuschussprogramm der KfW, erklären Ihnen, welche Förderung für Ihr Bauvorhaben die richtige ist, und was Sie bei der Antragstellung beachten sollten.

Die Zuschüsse der KfW im Überblick

In der folgenden Tabelle erfahren Sie, welche Zuschüsse die KfW im Bereich Immobilien für Privatpersonen anbietet.

ProgrammZweckZuschussartmaximale Höhe
KfW 261Neubau oder Ersterwerb EffizienzhausTilgungszuschuss6.000 €
KfW 261Sanierung zum EffizienzhausTilgungszuschuss37.500 €
KfW 261Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss BaubegleitungTilgungszuschuss5.000 €
KfW 455-BAbbau von Barrieren und Wohnkomfort erhöhenInvestitionszuschuss6.250 €
KfW 455-EVerbesserung des EinbruchschutzesProgramm eingestelltProgramm eingestellt
KfW 433Zuschuss BrennstoffzelleProgramm eingestelltProgramm eingestellt

Der richtige Zuschuss für Ihr Vorhaben

Das Zuschuss-Programm der KfW ist vielfältig. Seit dem 01.07.2021 wurden die attraktiven Förderangebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Alternativ werden Kredit- oder Zuschussförderungen angeboten. Bei den KfW-Zuschüssen wird zwischen Tilgungszuschüssen zum KfW-Kredit und direkten Investitionszuschüssen unterschieden. Machen Sie sich auf heim-und-immobilie.de ein Bild davon, welcher Zuschuss am besten zu Ihrem Vorhaben passt.

KfW-Zuschuss 261: Tilgungszuschuss für den Neubau eines Effizienzhauses oder die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard

Das KfW-Programm 261 beinhaltet einen Tilgungszuschuss von der KfW, mit dessen Gutschrift die Kreditnehmer des KfW-Kredites 261 finanziell spürbar entlastet werden sollen. Zuschussempfänger können Bauherren oder Ersterwerber eines Effizienzhauses oder einer Eigentumswohnung mit Effizienzhaus-Standard sein oder Bauherren, die ihre Bestandsimmobilie sanieren, um den Effizienzhaus-Standard zu erreichen.

Die Höhe des Tilgungszuschusses ist abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard, der durch Bau oder Sanierung erreicht wird.

Zusätzlich wird die Inanspruchnahme einer energetischen Fachplanung und einer Baubegleitung bezuschusst.

KfW-Zuschuss 262: Tilgungszuschuss für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen – seit 28.07.2022 entfallen. Dafür neu: Der Zuschuss „BEG EM“ vom BAFA

Der zum KfW-Kredit 262 von der KfW gewährte Tilgungszuschuss wird denjenigen Bauherren noch eingeräumt, die ihren KfW-Kredit 262 bis zum 27.07.2022 beantragt haben und über Einzelmaßnahmen ihre Wohnimmobilie energetisch sanieren, so dass diese nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen die Bedingungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Seit dem 28.07.2022 ist der KfW-Kredit 262 und der mit ihm verbundene Tilgungszuschuss nicht mehr erhältlich. Stattdessen werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen (EM) an der Gebäudehülle zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden Zuschüsse ausbezahlt.

Einzelmaßnahmen können beispielsweise sein:

  • die Dämmung der Fassade, des Daches, der Keller- und Geschossdecken
  • der Austausch bzw. die Modernisierung von Fenstern, Außentüren sowie der Heizungstechnik
  • der Einbau oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
  • der Einbau eines Systems zur digitalen Überwachung und Optimierung des Energieverbrauches (Efficiency Smart Home).

Bedingung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass der Bauherr einen Energieeffizienz-Experten oder alternativ einen Fachunternehmer für die Begleitung des Sanierungsvorhabens beauftragt. Der Fachunternehmer muss nachweislich in der entsprechenden Handwerkerrolle eingetragen sein.

Die energetische Fachplanung wird vom BAFA über die Bundesförderung für Energieberatung (EBW) finanziell bis zu 1.300 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bis zu 1.700 Euro für größere Objekte bezuschusst.

KfW-Zuschuss 461: Der Investitionszuschuss für energetisches Bauen und Komplettsanierung

Dieser Investitionszuschuss ist seit dem 28.07.2022 nicht mehr erhältlich. Jedoch wird stattdessen bei einer Inanspruchnahme des angebotenen KfW-Kredits 261 für eine energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus in Abhängigkeit von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ein maximal möglicher Tilgungszuschuss in Höhe von 37.500 Euro gewährt. Zusätzlich werden die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubetreuung mit maximal 5.000 Euro bezuschusst.

KfW-Zuschuss 455-B: Der Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung

Dieser Investitionszuschuss verfolgt das Ziel, für alle Altersgruppen bestehende Barrieren in Wohnimmobilien zu beseitigen und so den Wohnkomfort zu erhöhen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten.

Der auch als KfW-Zuschuss „Altersgerecht umbauen“ oder KfW-Zuschuss „Barrierefrei“ genannte Zuschuss verfolgt insbesondere das Ziel, dass die ältere Generation möglichst lange Zeit in ihrem eigenen Zuhause komfortabel und sicher leben kann.

Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Wege zum Gebäude und zur Wohnung (z.B. der Anbau einer Rampe)
  • Maßnahmen zur Überwindung von Treppen oder Stufen (z.B. Einbau eines Treppenliftes)
  • Beseitigung von Schwellen
  • Umbau von Bad- und Sanitärräumen
  • Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“.

Für den Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ macht sich obligatorisch die Beauftragung eines Sachverständigen erforderlich.

KfW-Zuschuss 455-E: Der Investitionszuschuss zur Verbesserung des Einbruchschutzes

Dieser Investitionszuschuss wurde eingestellt und richtete sich an

  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Eigentumswohnung
  • an Eigentümer und Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung
  • an Mieter privat genutzten Wohnraums.

Zuschussfähig waren zum Beispiel

  • einbruchhemmende Haustüren, Außen- und Wohnungstüren
  • einbruchhemmende Garagentore
  • Nachrüstsysteme zur Sicherung von Türen, wie  Zusatzschlösser, Kastenriegel- oder Querriegelschlösser
  • einbruchhemmende Vergitterungen, Roll- oder Klappläden
  • Einbruchmeldeanlagen.

Die Höhe des Zuschusses orientierte sich an den förderfähigen Investitionskosten.

KfW-Zuschuss 433: energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle

Dieser Zuschuss ist nicht mehr beantragbar, da diese Förderung eingestellt wurde. Heizungen auf Basis innovativer Brennstoffzellen sind besonders umweltfreundlich. Ihre neue Heizung förderte die KfW mit einem Zuschuss von bis zu 34.300 Euro pro Brennstoffzelle – unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder um eine Bestandsimmobilie handelte.

Neue Förderungsstruktur: die BEG

Im Juli 2021 wurden die Förderungen der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Zugleich wurden Förderbeträge erhöht und das Antragsverfahren vereinfacht.

Die Beantragung der Fördermittel soll über nur noch ein zentrales Formular der BEG gehandhabt werden und für ein beschleunigtes Verfahren sorgen. 

Sie haben Fragen rund um die Bau-/Immobilienfinanzierung?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

So beantragen Sie Ihren Zuschuss bei der KfW

Wollen Sie einen der KfW-Zuschüsse in Anspruch nehmen, kontaktieren Sie uns gerne.

  1. Förderprodukt aussuchen
    Wählen Sie den passenden Zuschuss für Ihr Bauvorhaben. Haben Sie offene Fragen, kommen Sie einfach auf uns zu – wir helfen Ihnen und informieren Sie über die geeigneten Förderungen.
  2. Antrag stellen
    Den Antrag für Ihren KfW-Zuschuss stellen Sie nicht direkt bei der KfW-Bank, sondern an eine sogenannte „durchleitende“ Bank – beispielsweise Ihre Hausbank. Diese leitet Ihre Daten dann an die KfW weiter. Gern können Sie den Antrag auf einen KfW-Zuschuss auch über heim-und-immobilie.de zur KfW durchleiten lassen. Kontaktieren Sie uns gerne.
  3. Vorhaben starten
    Wurde Ihr Antrag von der KfW bestätigt, können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen, bzw. den Kaufvertrag unterzeichnen.
  4. Auszahlung veranlassen
    Sobald das Vorhaben erfolgreich durchgeführt wurde, leiten Sie die entsprechende Rechnung an die KfW weiter. Im Anschluss wird Ihnen der beantragte Zuschuss zur Verfügung gestellt.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Bei einem Direktzuschuss handelt es sich um eine einmalige finanzielle Zuwendung, die auf direktem Wege auf Ihr Konto überwiesen wird. Sie können das Geld unmittelbar nutzen, beispielsweise um Rechnungen zu bezahlen. Ein Tilgungszuschuss ist hingegen stets an ein Darlehen geknüpft und wird nicht direkt ausgezahlt. Dennoch ist er von großem Vorteil: Da sich die Restschuld Ihres Kredits verringert, können Sie die Finanzierung schneller beenden und profitieren außerdem von geringeren Zinskosten.

Da seit dem 28.07.2022 der für solche Investitionen angebotene KfW-Kredit 262 nicht mehr beantragbar ist, können Sie stattdessen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf einen Zuschuss „BEG EM“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurückgreifen.

Dabei steht „EM“ für „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“, welche den Austausch von Fenstern, Außentüren und Außentoren  einschließen. Den Antrag auf den Zuschuss können Sie direkt online beim BAFA einreichen.

Ja, die Kombination mehrerer KfW-Förderungen ist grundsätzlich möglich.

Wenn Sie zum Beispiel ein selbstgenutztes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben, dann können Sie hierfür den KfW-Kredit 124 mit einer maximalen Kreditsumme von 100.000 Euro in Anspruch nehmen. Diesen KfW-Kredit können Sie zusätzlich beispielsweise mit dem KfW-Kredit 261 bis zu maximal 120.000 Euro aufstocken, wenn Sie vorhaben, ein Effizienzhaus neu zu bauen oder eine erworbene Immobilie gemäß dem Effizienzhaus-Standard zu sanieren oder wenn Sie als Ersterwerber eine selbstgenutzte Wohnimmobilie erwerben, die dem Effizienzhaus-Standard entspricht.

Der KfW-Kredit 261 hat den Vorteil, dass er nicht nur zinsgünstig ist, sondern auch einen Tilgungszuschuss bis zu maximal 25% des aufgenommenen KfW-Kredits beinhaltet. So zahlen Sie deutlich weniger Geld zurück, verkürzen die Laufzeit des Kredits und verringern auf diese Weise zusätzlich Ihre Zinsbelastung.

Haben Sie Fragen zu sinnvollen Kombinationsmöglichkeiten, kommen Sie einfach auf uns zu. Wir informieren Sie gerne!

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