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Der Beleihungsauslauf – Indikator für das Kreditrisiko

Im Zuge der Beantragung einer Immobilienfinanzierung werden Darlehensnehmer häufig mit den Begrifflichkeiten „Beleihungswert“, „Beleihungsauslauf“ und „Beleihungsgrenze“ konfrontiert. 

Der Beleihungsauslauf spiegelt das Verhältnis aus der Summe aller für die relevante Immobilienfinanzierung notwendigen Kredite und gegebenenfalls vorhandener anderer Vorlasten und dem Beleihungswert der zu finanzierenden Immobilie wider. Der Beleihungsauslauf drückt damit gegenüber dem Kreditgeber das Kreditrisiko im Vergleich zum Beleihungswert der zu finanzierenden Immobilie aus.

Der Beleihungsauslauf wird in % des Beleihungswertes ausgewiesen.

Je niedriger der Wert des Beleihungsauslaufes ausfällt, desto niedriger ist das Kreditrisiko für den Kreditgeber. Grundsätzlich sollte aus Sicht des Kreditgebers der Wert des Beleihungsauslaufes nicht größer als 80 % des Beleihungswertes der zu finanzierenden Immobilie sein.

Der Beleihungsauslauf berechnet sich wie folgt:

(Summe aller Darlehen + ggf. vorhandene Vorlasten) / Beleihungswert * 100 = Beleihungsauslauf in % des Beleihungswertes

Beispiel:

Sie beantragen für den Kauf einer Immobilie ein Darlehen in Höhe von 120.000 Euro. Sie wollen energetisch sanieren und beantragen zusätzlich einen KfW-Förderkredit in Höhe von 15.000 Euro. Als Vorlast ist aufgrund eines weiteren Darlehens bei einem anderen Kreditgeber in Höhe von 25.000 Euro im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen. 

Die von Ihnen zu erwerbende Immobilie hat einen Beleihungswert von 230.000 Euro.

Der Beleihungsauslauf würde sich gemäß obenstehender Formel wie folgt berechnen:

(120.000 Euro + 15.000 Euro + 25.000 Euro) / 230.000 Euro x 100 = 69,6 % des Beleihungswertes

(Beantragte Darlehenssumme + beantragtes KfW Förderdarlehen + Vorlast Grundschuld) / Beleihungswert Immobilie

Ein kleinerer Wert des Beleihungsauslaufes bedeutet ein höheres Eigenkapital des Darlehensnehmers und damit für ihn eine niedrigere Kreditbelastung sowie gleichzeitig für den Kreditgeber ein geringeres Kreditrisiko. 

Höhere Werte des Beleihungsauslaufes steigern hingegen das Kreditrisiko für den Kreditgeber. Dieses Risiko muss der Kreditgeber über einen höheren Sollzinssatz und ggf. über einen höheren Tilgungssatz ausgleichen, sodass sich in einem solchen Fall die Kreditbelastung für den Kreditnehmer erhöht.

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