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Wenn Sie Ihr Zuhause altersgerecht umbauen, vorhandene Barrieren beseitigen oder den Einbruchschutz verbessern wollen, können Sie unabhängig von Ihrem Alter den zinsgünstigen KfW Kredit 159 beantragen. Wie Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderung erhalten und weitere nützliche Informationen zu dem Programm haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.   

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KfW 159: Wer wird gefördert?

Barrierefrei, sicher und komfortabel wohnen steht längst nicht mehr allein bei der älteren Generation auf dem Wunschzettel. Auch die Jüngeren haben diesen Trend für sich erkannt. So wird heute zunehmend zukunftsorientiert und mit Blick auf die knapper werdenden Ressourcen nachhaltig neu gebaut. Später notwendig werdende Umbauten werden somit weitestgehend erspart.

Breitere Türen, schwellenlose Räume, große bodengleiche Duschen sowie gut erreichbare Armaturen und Schalter sind nur wenige Beispiele für einen erhöhten Wohnkomfort, der allen Generationen zuteilwerden soll. Denn nicht nur Alte, sondern auch Behinderte und Kinder sollen sich ungehindert und sicher in ihrem Zuhause und in dessen unmittelbaren Umfeld bewegen können. Diese Möglichkeiten sollen natürlich auch verstärkt in dem vorhandenen alten Wohnungsbestand geboten werden.

Aus diesem Grund fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau Investoren mit einem zinsgünstigen KfW Darlehen, die bereits bestehende Wohnhäuser und Wohnungen altersgerecht umbauen und deren Einbruchschutz erhöhen möchten.

Förderberechtigt sind

  • Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter unabhängig von ihrem Alter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Wohnungsunternehmen
  • Körperschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts
  • Bauträger.

Mieter aufgepasst: Sofern Sie Ihre gemietete Wohnung umbauen wollen, sollten Sie sich vorher mit Ihrem Vermieter abstimmen und schriftlich eine entsprechende Modernisierungsvereinbarung treffen. Orientierung geben Ihnen hierfür die Paragrafen 554 und 555 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 

Was wird im KfW-Programm 159 gefördert?

1. Einzelne oder kombinierte Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur Erhöhung des Wohnkomforts, z.B.

  • Anlage von stufenlosen Wegen und Zugängen zum Wohngebäude, zur Garage, zu Stell-, Spiel- und Sitzplätzen oder zu den Mülltonnen in normgerechter Breite
  • Anbau von Rampen oder Hebebühnen für Nutzer von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen
  • Verbreiterung von Türen, ggf. Einbau kraftunterstützender oder automatischer Türassistenten, Entfernung von Schwellen und Stufen
  • Ausstattung der Treppen mit rutschhemmenden Stufen und beidseitigen Handläufen
  • ggf. Einbau von Treppenlift oder Aufzug
  • Grundrissveränderungen für mehr Bewegungsfreiheit insbesondere für Rollstuhlfahrer
  • Einbau bodengleicher Duschkabine mit rutschfestem Boden und ggf. Klappsitz, Badewanne mit Tür und rutschfestem Boden oder mobilem Lift
  • Installation gut erreichbarer und leicht bedienbarer Armaturen
  • Verlegung rutschfester Fußbodenfliesen
  • Anbringung hochformatiger Spiegel zur Benutzung im Sitzen und Stehen
  • Einbau oder Nachrüstung höhenverstellbarer Küchenmöbel
  • Installation smarter vernetzter Haus-, Sicherheits- und Regeltechnik

2. Einzelne oder kombinierte Maßnahmen zur Erhöhung des Einbruchschutzes, z.B.

  • Einbau einbruchhemmender Außen-, Garagen- und Wohnungstüren
  • Nachrüstung mit zusätzlichen Tür-, Querriegel- oder Kastenriegelschlössern
  • Montage zusätzlicher Fenster- und Fenstertürensicherungen, z.B. verschließbare Fenstergriffe, Fensterstangenschlösser, Pilzkopfriegel
  • Anbau einbruchhemmender Roll- oder Klappläden, Fensterschutzgitter
  • Installation von Einbruch- und Gefahrmeldeanlagen

3. Kauf einer barrierefrei umgebauten Wohnimmobilie (Haus oder Wohnung)

  • die umgebaute Wohnimmobilie muss innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme im Ersterwerb erworben werden
  • die Kosten für die Barrierereduzierung sowie die Erhöhung des Einbruchschutzes müssen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein
  • im Kaufvertrag muss zum Schutz des Käufers eine Klausel enthalten sein, die den Verkäufer in Haftung nimmt, wenn die von der KfW gestellten technischen Mindestanforderungen nicht erfüllt sind
  • eine unverbindliche Musterformulierung für die Schutzklausel kann Ihnen die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung stellen
  • Tipp: Zusätzlich zum KfW 159 können Sie für den Kauf Ihrer neuen Wohnimmobilie das Wohneigentumsprogramm KfW124 nutzen. Es handelt sich hier um einen weiteren zinsgünstigen KfW Förderkredit.

4. Umbaumaßnahmen zum „Standard Altersgerechtes Haus“

  • Umbaumaßnahmen einzelner oder aller Wohnungen eines Wohngebäudes
  • die konkreten Anforderungen zur Erreichung des Standards finden Sie in der Anlage zum Merkblatt KfW 159 „Altersgerecht Umbauen“

5. Umbau oder Umwidmung von beheizbaren Nichtwohnflächen

  • Ausbau des Dachgeschosses zu barrierearmen Wohnflächen
  • Umwidmung von Nichtwohnflächen, z.B. Gewerbeflächen im Wohngebäude in barrierereduzierten Wohnraum

6. Baunebenkosten

  • Leistungen für Beratung, Planung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Barrierereduzierung und der Erhöhung des Einbruchschutzes

Über den KfW 159 nicht gefördert werden

  • Gewerblich genutzte Gebäude und Flächen, so auch Seniorenresidenzen
  • Ferienobjekte
  • Eigenleistungen sowie Leistungen privater Helfer
  • Kosten für Umzug und Ausweichquartiere
  • bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte
  • Umschuldungen bereits laufender Kredite
  • Kosten für den Einbau neuer Fenster und Fenstertüren [die Förderung hierfür erhalten Sie über den Wohngebäudekredit KfW 261]
  • Kosten für einbruchshemmende Fensterfolien
  • Kosten z.B. für die Neuerrichtung von Garagen, Garten- und Gerätehäusern
  • Kosten für Mobiliar, zur Unterhaltung genutzte Digitalgeräte, z.B. Smartphones

In der folgenden Abbildung haben wir Ihnen wichtige Vor- und Nachteile des KfW 159 übersichtlich gegenübergestellt.

Wie erfolgt die Förderung und welche Kreditsumme ist möglich?

Der KfW Kredit 159 sieht eine maximal mögliche Kreditsumme in Höhe von 50.000 Euro je zu fördernder Wohneinheit vor.

Bedingung für die Förderung ist, dass die Wohneinheit (auch Einliegerwohnung) dauerhaft zu Wohnzwecken dient, über einen eigenen abschließbaren Zugang, Zimmer, Küche bzw. Kochnische sowie Badezimmer und WC verfügt.

Der in der Kreditzusage bewilligte Kreditbetrag wird zu 100 % ausgezahlt. Sie können sich den Kreditbetrag innerhalb von 12 Monaten nach der erteilten Kreditzusage in einer Summe oder in Teilbeträgen auszahlen lassen. Die ausgezahlten Kreditbeträge müssen Sie innerhalb von 12 Monaten für den in der Kreditzusage definierten Verwendungszweck vollständig einsetzen.

Für die Rückzahlung des KfW Kredits bieten sich zwei Möglichkeiten an:

1. Annuitätendarlehen

Die gängigste Variante für die Tilgung des KfW Kredits ist ein Annuitätendarlehen. In dieser Darlehensart zahlen Sie Ihren Kredit in gleichbleibenden monatlichen Raten (Annuitäten) zurück. Diese setzen sich aus dem Zinsanteil und dem Tilgungsanteil zusammen. Mit jeder von Ihnen gezahlten Kreditrate sinkt deren Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt.

Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, ist eine Kreditlaufzeit von 4 Jahren bis zu 30 Jahren möglich.

Eine optional wählbare tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis zu 5 Jahren erlaubt es Ihnen, Ihre anfängliche monatliche Belastung zu reduzieren. Denn in diesem Zeitraum bezahlen Sie lediglich die auf den Kreditbetrag anfallenden Zinsen. Erst danach setzt zusätzlich die monatliche Tilgung des Kredits ein.

Die Höhe des Sollzinssatzes orientiert sich am Kapitalmarkt und wird aus Bundesmitteln verbilligt. Das macht den KfW Kredit 159 besonders attraktiv. Die aktuellen Konditionen können Sie dem Internetportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau entnehmen.

Die zu vereinbarende Zinsbindungsdauer kann wahlweise maximal 5 oder 10 Jahre betragen. Während dieser Zeit wird von der KfW Bank der mit Ihnen vereinbarte Sollzinssatz nicht verändert.

Sofern Sie zum Ablauf der Zinsbindungsfrist Ihren Kredit noch nicht vollständig getilgt haben, wird Ihnen die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung unterbreiten.

2. Endfälliges Darlehen

Als Alternative zum Annuitätendarlehen können Sie den KfW Kredit 159 über ein endfälliges Darlehen tilgen.

Während dessen Laufzeit zahlen Sie monatlich lediglich die Zinsen auf die in Anspruch genommene Kreditsumme. Erst mit der Schlussrate tilgen Sie vollständig den aufgenommenen Kredit. Sie sollten sicherstellen, dass Ihnen bei Fälligkeit der Darlehenssumme ein entsprechend hoher Geldbetrag zur Verfügung steht.

Beim endfälligen Darlehen können Sie sich für eine Kreditlaufzeit und Zinsbindungsfrist von 4 bis zu 10 Jahren entscheiden. Den aktuell gültigen und über Bundesmittel verbilligten Sollzinssatz finden Sie auf dem Internetportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Egal, für welche Kreditvariante Sie sich entscheiden:

Während der Kreditlaufzeit ist eine vorzeitige Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Sondertilgungen in Teilbeträgen der Restschuld sind ausgeschlossen.

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So können Sie den KfW Kredit 159 beantragen

1. Beratung und Planung

Haben Sie sich für einen altersgerechten Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses entschieden, ist es ratsam, sich zu den möglichen Maßnahmen fachkundig beraten zu lassen. Denn jede Wohnimmobilie hat ihre Eigenheiten, die berücksichtigt werden wollen. Aus diesem Grund gibt es in den Bundesländern Wohnberatungsstellen, die Ihnen Vorschläge für die Umgestaltung Ihres Wohnraumes unterbreiten. Oft werden auch ausführende Fachunternehmen empfohlen. Diese stellen Ihnen sicher, dass die mit dem Förderkredit verbundenen technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Rufnummern und Adressen der Wohnberatungsstellen in Ihrem Umkreis finden Sie im Internet. Wenn es um die Beratung zur Verbesserung des Einbruchschutzes geht, können Sie sich an die für Sie zuständige Polizeidienststelle wenden.

2. Zusätzliche Fördermittel und Kombinationsmöglichkeiten prüfen

Planen Sie ergänzend energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, können Sie zusätzlich zum KfW 159 den zinsverbilligten Wohngebäude-Kredit KfW 261 beantragen. So steht Ihnen eine zusätzliche Kreditsumme zur Verfügung. Diese können Sie z.B. für den Einbau neuer Fenster und Fenstertüren, einer neuen Heizungsanlage oder für wärmedämmende Maßnahmen verwenden.

Möchten Sie eine neu umgebaute Barriere reduzierte Wohnimmobilie kaufen und benötigen Sie hierfür noch einen Kredit, können Sie den KfW 159 mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm KfW124 kombinieren.

3. Finanzierungspartner auswählen und dort den KfW Kredit beantragen

Da die KfW Bank über kein eigenes Filialnetz verfügt, können Sie KfW Förderkredite grundsätzlich nur über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl beantragen. Das kann z.B. Ihre Hausbank, eine andere Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder auch eine Versicherungsgesellschaft sein. Ihr Finanzierungspartner kann Sie über die möglichen Förderprogramme informieren und wird mit Ihnen alle Antragsformalitäten erledigen. Sollte der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner Ihr spezielles Vorhaben nicht finanzieren wollen, wenden Sie sich an einen anderen. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst dann, wenn Sie eine Finanzierungszusage erhalten haben.

4. Nach Kreditzusage den Kreditvertrag abschließen und mit dem Vorhaben beginnen

Sobald Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau die Förderzusage erhalten haben, können Sie bei Ihrem Finanzierungspartner den Kreditvertrag unterzeichnen und danach mit Ihrem Vorhaben starten.

5. Bestätigung der Durchführung durch Fachunternehmen einholen

Nach Abschluss Ihrer Umbaumaßnahmen zum altersgerechten Wohnen und/oder zur Verbesserung des Einbruchschutzes holen Sie sich von den entsprechenden Fachunternehmen eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein. Diese legen Sie zu Ihren Unterlagen, denn sie dient Ihnen als Nachweis für die fachgerechte Umsetzung der staatlich geförderten Maßnahmen. Haben Sie sich eine Einbruchmeldeanlage, Gefahrenmeldeanlage oder eine SmartHome-Anlage einbauen lassen, müssen Sie die entsprechende Fachunternehmerbestätigung bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Nein. Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau geförderten Umbaumaßnahmen können Sie sich nicht zusätzlich steuerlich fördern lassen. Das bedeutet, dass Sie gemäß § 35a Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (EstG) die Handwerkerleistungen nicht zusätzlich steuermindernd anrechnen dürfen.

Tipp: Liegen Ihre Investitionskosten unter 2.000 Euro oder nehmen Sie keine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch, dann können Sie den Steuervorteil nutzen.

Alle Unterlagen, die mit der Förderung durch den KfW 159 im Zusammenhang stehen und als Nachweise für die Einhaltung der Fördervoraussetzungen dienen, müssen Sie mindestens 10 Jahre aufbewahren und auf Verlangen der KfW vorlegen. Das betrifft beispielsweise die Bestätigungen nach Durchführung (BnD), die Sie vom jeweiligen Fachunternehmen erhalten. Aber auch alle Rechnungen für Material und Handwerkerleistungen sowie deren Zahlungsnachweise müssen Sie aufbewahren.

Nein. Der Investitionszuschuss für einen besseren Einbruchschutz wurde von der KfW eingestellt. Alternativ bietet der sich auf dieser Seite beschriebene KfW Kredit 159 an.

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