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Viele Mieter träumen von der eigenen Immobilie. Die derzeit historisch niedrigen Zinsen verstärken diese Sehnsucht umso mehr. Jedoch steigen die Immobilienpreise unaufhaltsam, sodass es in den Ballungszentren fast nur noch vermögenden Menschen vorbehalten ist, Immobilieneigentum zu erwerben. Dennoch können auch Sie noch relativ günstig ein Haus kaufen. Wie Sie beim Immobilienerwerb sparen können, verrät Ihnen heim-und-immobilie.de.

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Haus günstig kaufen: Ist das möglich?

Sind Sie auf der Suche nach günstigen Immobilien, ist es oftmals sinnvoll, die Suchgewohnheiten zu verändern. Wenn Sie nicht an Ihren derzeitigen Wohnort gebunden sind, halten Sie Ausschau in Regionen, in denen die Immobilienpreise noch unterhalb des Bundesdurchschnitts liegen. Interaktive Kartenzur Kaufpreisentwicklung können Ihre Recherchen via Internet unterstützen. In zahlreichen Bundesländern lassen sich vor allem im ländlichen Raum noch günstige Grundstücke, günstige Häuser oder günstige Wohnungen finden.

Preisgünstiger finden Sie Immobilien in räumlicher Nähe zu Autobahnen oder an Bundesstraßen oder anderen Hauptverkehrsstraßen. Schalldämmende Fenster und Türen können im Haus vor dem Straßenlärm schützen.

Wenn Sie ein Haus neu bauen wollen, wägen Sie ab, ob Sie dieses massiv oder in Fertigteilbauweise errichten. Fertighäuser sind meist günstiger. Bei gründlicher Recherche lassen sich zahlreiche preiswerte in- und ausländische Anbieter von Fertighäusern finden, wenn Sie sich nicht auf die großen und teuren Marken konzentrieren.  

Versuchen Sie, private Anbieter von Immobilien zu finden und auf eine Vermittlung durch einen Makler zu verzichten. So sparen sich Verkäufer und Käufer der Immobilie die Maklerprovisionen.

Auch Zwangsversteigerungen bieten eine Möglichkeit, eine günstige Immobilie zu erwerben. Sie finden in der Regel im zuständigen lokalen Amtsgericht statt. Zwangsversteigerungstermine samt Verkehrswert der zu versteigernden Immobilie finden Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder. Allerdings wird im ersten Versteigerungstermin der Zuschlag erst dann erteilt, wenn das höchste Gebot mindestens 50 % des Verkehrswertes entspricht. Dabei darf der Gläubiger bei diesem Termin dem Zuschlag widersprechen, wenn das Höchstgebot nicht mindestens 70 % des Verkehrswertes entspricht. Wurde beim ersten Versteigerungstermin kein Zuschlag erteilt, wird bei einem zweiten Versteigerungstermin ungeachtet der Regeln beim ersten Termin der Zuschlag dem höchsten Gebot zuteil. Kreditgeber (Gläubiger) machen über eine Zwangsversteigerung von ihrem Grundpfandrecht Gebrauch, wenn Kreditnehmer ihren Verpflichtungen zur Darlehensrückführung nicht mehr nachkommen können.

Eine weitere Möglichkeit zum Sparen haben Sie, wenn Sie eine günstige Immobilienfinanzierung mit niedrigen Zinsen beantragen. Unsere Experten von heim-und-immobilie.de empfehlen Ihnen die Finanzierungslösungen der Degussa Bank. Mit Klick auf den Button erfahren Sie mehr. 

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Ein bestehendes Haus günstig kaufen und in Eigenleistung renovieren

Es muss nicht immer ein Neubau sein. Sind Sie oder Personen in Ihrem Bekanntenkreis handwerklich begabt, können Sie beim Erwerb Ihrer Immobilie eine Menge Geld sparen, indem Sie ein renovierungsbedürftiges Haus günstig kaufen und in Eigenleistung nach Ihrem Geschmack herrichten. Zinsgünstige Kredite und Förderungen von der KfW können je nach Modernisierung finanziell unterstützen. 

Auch ehemalige Gewerbegebäude oder Souterrainwohnungen kosten oftmals weniger als reguläre Wohnimmobilien. Achten Sie beim Kauf jedoch unbedingt darauf, dass die Bausubstanz in gutem Zustand ist. Werden die nötigen Sanierungsmaßnahmen zu umfangreich, können diese die angestrebte Kostenersparnis schnell zunichtemachen.

Wünsche und Vorstellungen: realistisch bleiben!

Ist das Budget für den Erwerb einer Immobilie relativ klein, wird es fast unmöglich sein, die Wunschimmobilie in einer sehr guten oder guten städtischen Wohnlage zu finden. Kompromisslösungen können relativ günstige Immobilien z. B. an Hauptverkehrsstraßen oder in weniger gefragten Gegenden sein. Alternativ bieten sich Recherchen außerhalb der Ballungszentren im ländlichen Raum an.

Prüfen Sie, wie viel Raum Sie wirklich benötigen. Es ist deutlich günstiger, ein kleines Haus zu kaufen. Billig-Häuser zu bauen, dürfte auch beim Bau von Mini- oder Modulhäusern schwierig werden. Ein entscheidender Vorteil ist deren geringe Grundfläche, sodass kleinere und somit günstigere Grundstücke genügen. Übrigens: In puncto Wohnkomfort stehen die Mini- und Modulhäuser ihren größeren Geschwistern kaum nach. Auch nach dem Bau solch eines kleinen Hauses lassen sich zusätzliche Ersparnisse aufgrund der niedrigeren Betriebskosten erzielen. Aufgrund der steigenden Nachfrage gibt es inzwischen zahlreiche Anbieter von Mini- und Modulhäusern. 

Beim Kauf einer Eigentumswohnung kann ein praktischer Grundriss ebenfalls Wohnfläche sparen. Prüfen Sie, ob Sie wirklich ein zusätzliches Esszimmer oder ein zweites Bad benötigen. 

Verzicht auf teure Marken und unnötigen Luxus kann die Bau- oder Modernisierungskosten deutlich nach unten korrigieren. Enthaltsamkeit und Minimalismus können Ihnen zum günstigen Haus oder zur günstigen Wohnung verhelfen.

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Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Warum ein Haus kaufen, wenn man es auch geschenkt bekommen kann?

Besitzen Ihre Eltern oder Großeltern ein Haus, so ist es sinnvoll, wenn Ihre Familie Ihnen das Haus bereits zu Lebzeiten vermacht. Das ist günstiger als ein Haus zu kaufen. Ihre Eltern oder Großeltern sollten sich als Schenker jedoch vom Notar in der Schenkungsurkunde ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen lassen. Dieses wird im Grundbuch eingetragen und sichert dem oder den Schenkenden lebenslang die volle wirtschaftliche Nutzungsberechtigung zu. 

So verfügen der oder die Schenker nicht nur über ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie, sondern können diese stattdessen auch vermieten. Ein solcher Fall kann auftreten, wenn sich der oder die Schenker beispielsweise entschließen, in ein Alten- oder Pflegeheim umzuziehen und entstehende Kosten auch aus eingehenden Mieten zu begleichen.

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Achten Sie als Käufer einer Immobilie darauf, dass im notariellen Kaufvertrag ein Widerrufsrecht vereinbart wird. Nur wenn eine solche Vereinbarung besteht, können die Vertragsparteien in der vereinbarten Widerrufsfrist den Verkauf oder den Kauf der Immobilie rückgängig machen. Nach Ablauf der vereinbarten Widerrufsfrist ist dem Käufer ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann möglich, wenn er einen tauglichen Sachmangel gemäß § 434 BGB oder eine arglistige Täuschung des Verkäufers nachweisen kann.

Wollen Sie ein Haus kaufen – egal ob günstig oder nicht – und der Verkäufer entscheidet sich auch nur knapp vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages um, können Sie grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Alle von Ihnen als Käufer schon vor Abschluss des Kaufvertrages getätigten Aufwände lagen in Ihrem eigenen Risiko.

Haben Sie als Käufer hingegen während der Vertragsverhandlungen sicher annehmen können, dass es zu einer Vertragsunterzeichnung kommt und will der Verkäufer ohne erheblichen Grund die Immobilie nicht mehr veräußern, haben Sie unter Umständen und nur in Ausnahmen einen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund des Abbruchs von Vertragsverhandlungen gemäß den §§ 280 I BGB, 241 II BGB und 311 II Nr. 1 BGB.

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