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Der Bau eines Hauses stellt den Bauherren vor große Herausforderungen. Eine der größten dürften die Kosten für das Baugrundstück und den Hausbau sein. Deren aber nicht genug – denn nicht zu vernachlässigende Baunebenkosten blasen die Kosten gewaltig auf. Damit Sie sich finanziell richtig rüsten, erfahren Sie auf heim-und-immobilie.de, mit welchen Baunebenkosten Sie rechnen müssen. Und wenn Sie eine Baufinanzierung benötigen, helfen wir Ihnen auch.

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Was sind Bau­neben­kosten?

Bauen oder kaufen Sie ein Haus, ist der Kaufpreis für die Immobilie zwar der größte, aber bei weitem nicht der einzige Posten, für den Sie finanziell aufkommen müssen. Auch die sogenannten Baunebenkosten dürfen Sie in Ihrer Planung der Baufinanzierung nicht vergessen.

Die Baunebenkosten sind die Kosten, die zusätzlich zu 

  • den Grundstückskosten (Kaufpreis für das Baugrundstück) 
  • den Grundstücksnebenkosten je nach Bundesland 7,5 % -12,5 % des Kaufpreises Maklerkosten, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Grundbuchkosten 
  • den Baukosten für das Haus (Baumaterial, Personalkosten, Energiekosten, Maschinen- und Gerätekosten)

entstehen. 

Zu den Baunebenkosten zählen:

  • Planungskosten (Architektenleistungen)
  • Bauantrags- und Baugenehmigungskosten (Gebühren an das Bauamt) 
  • Gutachten-, Vermessungs- und Statikkosten (Baugutachter, Vermessungsingenieur, Statiker)
  • Erschließungs- und Hausanschlusskosten (Anbindung an das Straßen- und Wegenetz, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Gas, Elektrizität, Telekommunikation)
  • Versicherungsbeiträge für Bauversicherungen (Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung, Rohbau-Feuerversicherung)
  • Baubegleitungs- / Bauaufsichtskosten (Bausachverständiger)
  • Garten- und Außenanlagen (Pflasterung, Bepflanzung, Einfriedung)

Mit etwa 30 % - 35 % der Bausumme müssen Sie alleine für die Baunebenkosten rechnen. Da jedes Bauvorhaben individuell ist, lassen sich allerdings nur bedingt pauschale Aussagen treffen. 

Zu den Baunebenkosten addieren sich je nach Bundesland zwischen 7,5 % - 16,5 % Grundstücksnebenkosten, die sich auf den Kaufpreis für das Grundstück beziehen.  

Baunebenkosten begleiten Sie in jeder Bauphase, also schon vor und während des gesamten Hausbaus. Beginnend mit der Bauplanung fallen Honorare für die Architekten an, die sich zwischen 12 % - 15 % der Bausumme bewegen. Kosten u. a. für Bauversicherungen, die Grundstücksvermessung, für Bodenproben, das Freimachen des Grundstücks, Erschließungskosten, den Hausanschluss, die Baubegleitung, den Garten und die Außenanlagen kommen hinzu. 

In Ihrer Baufinanzierung sollten Sie aus diesem Grund die Finanzierung der Baunebenkosten unbedingt berücksichtigen. 

Lassen Sie sich für Ihr konkretes Bauvorhaben bereits in der Bauplanung vom Architekten Ihre Baunebenkosten berechnen. So können Sie bereits vor Baubeginn realistisch einschätzen, welche Gesamtinvestition Sie erwartet und reduzieren so das Risiko nicht kalkulierter Zusatzkosten. 

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Grundstücks- und Baunebenkosten beim Hausbau: Diese Posten fallen an

Schon vor und während dem Hausbau müssen Sie mit Nebenkosten rechnen, die das Bauvorhaben empfindlich verteuern. Diese Nebenkosten dürfen Sie in Ihrer Finanzplanung nicht unberücksichtigt lassen, damit Ihr Projekt nicht gefährdet wird.

Heim-und-immobilie.de erklärt, welche Kostenblöcke üblicherweise in den einzelnen Bauphasen anfallen.

Phase 1: Grundstücksnebenkosten bei Kauf des Baugrundstücks

Die Grundstücksnebenkosten liegen je nach Bundesland, in dem Sie das Baugrundstück erwerben, zwischen 12 % und 16,25 %.

Mit folgenden Grundstücksnebenkosten müssen Sie in der ersten Phase des Hausbaus, dem Grundstückskauf, rechnen:

Maklerkosten 

Die Maklerprovision für die Vermittlung einer passenden Immobilie ist abhängig davon, in welchem Bundesland Sie das Grundstück erwerben und liegt zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises für die Immobilie. Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, muss der Käufer nur maximal 50% der Maklerprovision bezahlen.

Notarkosten  

Der Notar verfasst und beurkundet den Kaufvertrag und veranlasst die notwendigen Änderungen und Eintragungen im Grundbuch, so auch die Eintragung der Grundschuld. Die Notarkosten betragen etwa 2 % des Kaufpreises.

Grundbucheintrag 

Die Änderungen und Eintragungen im Grundbuch nimmt das zuständige Grundbuchamt vor. Die Gebühren betragen etwa 0,6 % des Kaufpreises.

Grunderwerbsteuer 

Nach dem Kauf des Grundstücks wird die Grunderwerbssteuer fällig. Je nach Bundesland liegt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Phase 2: Baunebenkosten während der Bauvorbereitung

Damit mit dem Bau begonnen werden kann, bedarf es einiger Vorarbeiten. Auch diese schlagen sich in den Baunebenkosten nieder. 

Kosten für die Bauplanung, Architektenleistungen

Für die Projektierung und Bauplanung notwendige Architektenleistungen sollten Sie mit 12 % - 15 % der gesamten Bausumme einplanen.

Kosten für Bauantrag und Baugenehmigung

Nur wer beim zuständigen Bauamt einen Bauantrag stellt und die Baugenehmigung erhält, darf tatsächlich bauen. Für den Bauantrag müssen Sie etwa mit 0,5 % der gesamten Bausumme und für die Baugenehmigung je nach Gemeinde zwischen 0,2 % und 0,7 % rechnen.

Kosten für Bauversicherungen

Für die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung, die Feuerrohbauversicherung und die Bauhelferversicherung sollten Sie für die Dauer der Bauzeit je nach Tarif mit einem Beitrag in Höhe von ca. 1.200 Euro rechnen.

Erschließungskosten 

Wer in einem Haus wohnen möchte, braucht auch die nötige Infrastruktur. Hier werden Kosten für den Anschluss an das Trinkwasser-, Kanal-, Strom-, Gas- und Telefonnetz fällig. Sie sollten mit ca. 15.000 - 20.000 Euro kalkulieren.

Entsorgung des Bodenaushubs 

Giftstoffe und unbrauchbare Erde, die beim Aushub des Grundstücks anfallen, müssen fachgerecht entsorgt werden. 

Zusätzliche Erdarbeiten

In verschiedenen Fällen sind zusätzliche Aushübe, Aufschüttungen oder Erdschiebearbeiten nötig, um mit den Bauarbeiten beginnen zu können.

Abrisskosten

Stehen auf dem Grundstück noch Gebäude, die Sie nicht sanieren möchten, entstehen Baunebenkosten für Abriss und Entsorgung.

Baumfällarbeiten

Verhindern Bäume den Aushub, müssen diese gefällt werden. Hierfür ist eine Genehmigung notwendig.

Vermessung

Ist das Grundstück noch nicht erschlossen, muss eine Vermessung durchgeführt werden.

Prüfstatiker

Der Prüfstatiker kontrolliert die Statik des gesamten Bauvorhabens. Achtung: In einigen Gemeinden ist diese Prüfung Pflicht!

Phase 3: Baunebenkosten in der Bauphase

Auch während des eigentlichen Hausbaus fallen Baunebenkosten an. 

Baubegleitung / Bauaufsicht

Es ist ratsam, den Hausbau durch einen Bausachverständigen begleiten zu lassen. Hierfür fallen Honorare an.

Bauzeitzinsen

Auf den bereits ausgezahlten Teil des Darlehens bezahlen Sie den vereinbarten Sollzins. Auf noch nicht abgerufene Darlehensbeträge werden hingegen Bereitstellungszinsen fällig.

Phase 4: Baunebenkosten nach Fertigstellung des Baus

Auch wenn Ihr Haus steht, sind Sie noch nicht fertig. Und es fallen weitere Kosten an.

Garten und Außenanlagen 

Liegt um Ihr Haus ein Garten, fallen Kosten für die Gartengestaltung, Wege und Bepflanzungen an. Kosten für Pflasterung, Einfriedung, Klingel- und Briefkastenanlage, Beleuchtung etc. sollten Sie einplanen. Die Errichtung einer Terrasse, das Anbringen von Markisen oder das Anlegen eines Pools bedeuten ebenfalls zusätzlichen finanziellen Aufwand.

Innenausbau

Arbeiten im Inneren des Hauses, etwa der Einbau der Küche, zählen ebenfalls zu den Baunebenkosten.

Gebäudeversicherung

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist bei fremdfinanzierten Häusern Pflicht, aber aufgrund des Immobilienwertes ohnehin eine zwingende Notwendigkeit.

Nach Möglichkeit sollten Sie eine erweiterte Elementarschadenversicherung (Naturgefahrenversicherung) hinzuwählen.

Auch Versicherungen sind Baunebenkosten

Ein Hausbau ist eine gewaltige Investition - das fertige Haus von großem Wert. 

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie als Bauherr schon mit dem Kauf des Grundstücks beginnen, Ihr Bauvorhaben ordentlich gegen finanzielle Risiken zu versichern. Wird Ihr Hausbau fremdfinanziert, wird der Kreditgeber die entsprechenden Versicherungen einfordern. So zählen auch die Bauversicherungen zu den Baunebenkosten.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr sind Sie gegen Schadensersatzansprüche fremder Dritter geschützt, die infolge Ihres Bauvorhabens einen Personen- oder Sachschaden erleiden und Schadenersatz fordern.

Bauwesenversicherung 

Die Bauwesenversicherung wird auch Bauleistungsversicherung genannt. Sie ist eine Sachschadenversicherung und versichert Sie und die beteiligten Bauunternehmen während der Bauphase gegen unvorhersehbare Schäden auf Ihrer Baustelle – etwa durch ungewöhnliche Witterungsbedingungen, Vandalismus, Diebstahl bereits eingebauter Teile, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit während der Bauarbeiten und durch unbekannte Eigenschaften des Baugrunds.

Feuerrohbau- und Wohngebäudeversicherung

Die Feuerrohbauversicherung wird auch Rohbaufeuerversicherung genannt. Sie ergänzt sinnvoll die Bauwesenversicherung und versichert Ihre Baustelle gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Die Feuerrohbauversicherung kann separat abgeschlossen werden. Wird sie hingegen schon bei Baubeginn mit einer von Ihnen ausgewählten Wohngebäudeversicherung für das fertiggestellte Haus abgeschlossen, müssen Sie für die Feuerrohbauversicherung keinen gesonderten Beitrag entrichten.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Versicherungspakete für Bauherren an, die häufig günstiger sind als Einzelabschlüsse. Vergleichen lohnt sich also! Achten Sie in jedem Fall auf eine ausreichende Deckungssumme. 

Auf heim-und-immobilie.de können Sie alle Bauversicherungen und Wohngebäudeversicherungen kostenlos online vergleichen und beantragen.

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Baunebenkosten im Rahmen der Finanzierung

Auch für die Baufinanzierung können Baunebenkosten anfallen. Folgende Posten sind denkbar:

Kreditbereitstellung 

Nehmen Sie Ihren genehmigten Kredit z. B. aufgrund von Bauverzögerungen nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraums (meist 6 bis 12 Monate) vollständig in Anspruch, kann der Kreditgeber Bereitstellungszinsen erheben.

Sondertilgungs- und Vorfälligkeitsentschädigungen

Zahlen Sie das Darlehen in Teilen oder vollständig früher als geplant zurück, können Vorfälligkeitsentschädigungen gegenüber dem Kreditgeber entstehen.

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Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Baunebenkosten berechnen: ein Beispiel

Für unser fiktives Beispiel gehen wir von einem Grundstückspreis in Höhe von 100.000 Euro und einem Baupreis in Höhe von 200.000 Euro aus. Darüber hinaus nehmen wir an, dass das Grundstück noch erschlossen und eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Angaben um Näherungswerte handelt. Die tatsächlichen Kosten sind abhängig von Ihrem individuellen Vorhaben. So könnte eine mögliche Aufstellung der Baunebenkosten aussehen:

BauphasePostenPreis
Kauf des GrundstücksMaklergebühren (7,14 % der Grundstückskosten)7.140 €
Notarkosten (2 % der Grundstückskosten)2.000 €
Eintrag im Grundbuch (0,6% der Grundstückskosten)600 €
Grunderwerbsteuer (6,5 % der Grundstückskosten)6.500 €
Summe Grundstücksnebenkosten16.240 €
BauplanungArchitekt (15% der Bausumme)30.000 €
Vermessung2.400 €
BauvorbereitungGutachten für Baugrund (0,5 % der Bausumme)1.000 €
Baumfällarbeiten1.500 €
Bauantrag und Baugenehmigung (0,5 %)1.000 €
Baugenehmigung (0,7 % der Bausumme)1.400 €
Prüfstatiker1.500 €
Anschluss von Bauwasser und Baustrom500 €
Erschließungskosten (Strom, Wasser, Gas, Telefon)16.000 €
Versicherungen800 €
BauphaseBaubegleitung, Bauaufsicht2.100 €
Außenanlagen und Gartengestaltung10.000 €
Summe Baunebenkosten68.200 €
GesamtSumme Grundstücksneben- und Baunebenkosten84.440 €

In unserem Beispiel würden die 

  • Grundstücksnebenkosten ca. 16 % vom Grundstückspreis
  • Baunebenkosten ca. 34 % der Baukosten
  • Grundstücksneben- und Baunebenkosten in Summe ca. 28 % betragen.
     

Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Baunebenkosten fallen in vielen verschiedenen Bereichen an – und daraus ergibt sich auch ein gewisses Einsparpotenzial. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen beispielsweise offen:

  • Verzichten Sie bei der Grundstückssuche auf einen Makler und suchen Sie selbst nach einer passenden Immobilie. Hat der Verkäufer einen Makler beauftragt, müssen Sie nur bis zu 50 Prozent der Maklerprovision bezahlen, und auch nur dann, wenn der Verkäufer oder der Makler Ihnen nachweist, dass der Verkäufer bereits seinen Anteil an der Maklerprovision bezahlt hat.
  • Übernehmen Sie Leistungen in Eigenregie, etwa das Anlegen des Gartens, der Einfriedung oder die Errichtung eines Carports. 
  • Vergleichen Sie die Angebote der Versicherer für die Bauversicherungen und die Wohngebäudeversicherung. Einen kostenlosen Vergleichsrechner finden Sie auf heim-und-immobilie.de.

Wenn Sie das Haus nach seiner Fertigstellung selbst bewohnen, also nicht vermieten, können Sie die Baunebenkosten nicht steuerlich geltend machen. Sind Sie allerdings in Ihr neues Haus eingezogen und müssen beispielsweise noch Markisen anbringen, die Umzäunung setzen, die Einfahrt pflastern, dann können Sie diese haushaltnahen Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.

Bauherren müssen während des gesamten Prozesses mit Baunebenkosten rechnen. Wann die Zahlung der einzelnen Posten fällig wird, hängt davon ab, welche Zahlungsbedingungen gelten.

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