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Ziehen Sie in eine neue Wohnung oder ein Haus, ist dort normalerweise bereits ein Stromanschluss vorhanden, den Sie sofort nutzen können. Falls Sie sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit dem Abschluss eines Stromvertrags beschäftigt haben, gehen Sie mit dem ersten Stromverbrauch automatisch einen Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger ein. Das hat zwar den Vorteil, dass Sie immer mit Strom versorgt sind. Die Grundversorgung ist allerdings oft auch sehr teuer. Daher empfiehlt es sich, dass Sie möglichst schon vor dem Umzug einen günstigeren Anbieter auswählen und dort den Strom anmelden. So profitieren Sie vom ersten Tag an von niedrigeren Preisen und vorteilhaften Vertragsbedingungen.

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So funktioniert die Stromanmeldung bei einem Umzug

Rund jeder 4. Haushalt in Deutschland befindet sich in der Grundversorgung und bezahlt damit oft zu viel für den Strom. Trifft das auch auf Sie zu, dann ist ein Umzug der optimale Zeitpunkt, um Stromversorger zu vergleichen und zu einem günstigen Anbieter zu wechseln. Denn im Rahmen eines Um- oder Einzugs müssen Sie oft ohnehin einen neuen Stromvertrag abschließen. Sehr einfach gelingt das Anmelden des Stroms dabei online mit dem Strompreisrechner auf heim-und-immobilie.de. Damit vergleichen Sie nicht nur mehr als 1.000 Stromtarife und finden den darin für Sie günstigsten Stromanbieter, sondern Sie leiten auch in wenigen Minuten den Stromwechsel ein und können so bis zu mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.

Bedenken Sie, wenn Sie für Ihre neue Wohnung bzw. Ihr neues Haus Strom anmelden, dass der Prozess des Stromlieferantenwechsels mehrere Wochen ab dem Tag Ihrer Anmeldung dauern kann. Damit für Sie alles reibungslos funktioniert und Sie von Anfang an in der neuen Wohnung von Ihrem gewünschten Versorger beliefert werden, sollten Sie den Strom spätestens 6 Wochen vor dem Ein- oder Umzug anmelden. Denken Sie außerdem daran, rechtzeitig Ihren laufenden Stromvertrag für die alte Wohnung zu kündigen. Da Sie bei einem Umzug von Ihrem Strom-Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, müssen Sie selbst kündigen und dabei die Kündigungsfrist von 6 Wochen beachten. Das bedeutet, dass Ihre außerordentliche Kündigung wegen Umzug spätestens 6 Wochen vor Ihrem geplanten Umzugstermin beim bisherigen Stromanbieter eingegangen sein muss.

Vergessen Sie bei einem Umzug zudem nicht, sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung den jeweils aktuellen Stand des Stromzählers zu notieren und ggf. im Übergabeprotokoll festzuhalten. Wir empfehlen, die Zählerstände mit Ihrem Smartphone zu fotografieren. So können Sie später beim Erhalt der Stromrechnung prüfen, dass Sie wirklich nur für den Strom zahlen, den Sie auch tatsächlich selbst verbraucht haben.

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Diese Informationen werden benötigt, wenn Sie Strom anmelden

Damit ein Stromvertrag mit Ihnen zustande kommen kann, benötigt Ihr neuer Stromanbieter folgende Informationen:

  • Ihren Namen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Adresse
  • Ihre Bankverbindung
  • Ihren jährlichen Stromverbrauch in kWh
  • Die Stromzählernummer der zu beliefernden Wohnung
  • Den aktuellen Zählerstand
  • Das Datum des gewünschten Lieferbeginns.

Strom ummelden und den Stromvertrag mitnehmen

Sind Sie mit Ihrem bisherigen Stromversorger zufrieden und hat der Stromvergleich ergeben, dass dieser auch an Ihrem neuen Wohnort der günstigste Anbieter ist, können Sie Ihren Stromvertrag natürlich auch mitnehmen. Dazu ist es lediglich erforderlich, Ihren Versorger über den Umzug zu informieren und ihm Ihre neue Adresse und die neue Stromzählernummer mitzuteilen. Wenden Sie sich dazu am besten direkt an den Kundenservice Ihres Stromversorgers.

Was passiert, wenn Sie das Anmelden des Stroms vergessen?

Falls Sie es aus irgendeinem Grund versäumt haben, rechtzeitig vor dem Einzug in die neue Wohnung den Strom anmelden zu lassen, werden Sie feststellen, dass Ihre elektrischen Geräte trotzdem funktionieren. Denn in Deutschland gilt eine Versorgungspflicht. Der örtliche Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Strom zu beliefern, wenn Sie keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben. Ein entsprechender Vertrag mit dem Grundversorger kommt dabei durch Ihr konkludentes (schlüssiges) Verhalten zustande: Indem Sie das erste Mal das Licht einschalten oder ein Elektrogerät mit Strom aus der Steckdose betreiben, erklären Sie sich bereit, im Rahmen der Grundversorgung für diesen verbrauchten Strom zu zahlen. Allerdings ist der Tarif der Grundversorgung oft deutlich teurer als die alternativ angebotenen Stromtarife. Das können Sie direkt im Strompreisvergleich auf heim-und-immobilie.de prüfen.

Wenn Ihr Vermieter Ihre Anmeldung beim Grundversorger nicht übernimmt, sollten Sie selbst schriftlich beim Grundversorger den Strom anmelden. Denn dieser muss wissen, wem er den gelieferten Strom in Rechnung stellen kann. Wird die Rechnung nicht bezahlt, hat er das Recht, die Stromversorgung einzustellen.

Den Strom nachträglich anmelden

Fällt Ihnen erst nach dem Einzug in die neue Wohnung ein, dass Sie die Stromanmeldung bei einem Stromlieferanten Ihrer Wahl vergessen haben, können Sie dies unter Umständen noch nachholen. Denn viele Stromversorger bieten Neukunden die Möglichkeit, dass diese ihren Strom auch noch nach einem Umzug rückwirkend anmelden. Die Frist, innerhalb derer dies möglich ist, legt der Versorger selbst fest. Sie beträgt aber meist maximal 6 Wochen.

Sollten Sie auch die Frist zur rückwirkenden Stromanmeldung verpasst haben, können Sie natürlich trotzdem weiterhin jederzeit den Stromanbieter wechseln. Aus der Grundversorgung heraus ist dies stets mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen möglich. Nutzen Sie dafür am besten den Stromrechner auf heim-und-immobilie.de und wechseln Sie in wenigen Minuten zum für Sie passenden Stromtarif.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Nein, Sie sollten es jedoch so schnell wie möglich nachholen. Denn falls Sie keinen Stromvertrag abgeschlossen haben, kommt automatisch ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande. Ein rückwirkender Wechsel ist dann meist noch bis zu 6 Wochen nach dem Umzug möglich. Danach können Sie aber jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen aus der Grundversorgung wechseln.

Ja. Ziehen Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung aus, müssen Sie dies Ihrem aktuellen Stromversorger mitteilen. Können oder wollen Sie Ihren Stromvertrag nicht mitnehmen, sollten Sie rechtzeitig die Kündigung einreichen. Nennen Sie dabei im Kündigungsschreiben explizit den Umzug als Grund.

Da in Deutschland jeder das Recht hat, seinen Stromanbieter selbst zu wählen, meldet üblicherweise der Mieter den Strom an. Manche Vermieter übernehmen evtl. die Anmeldung beim örtlichen Grundversorger für Sie. Auch wenn Sie von dieser Option Gebrauch machen, sollten Sie so bald wie möglich einen Strompreisvergleich vornehmen, um einen günstigeren Anbieter zu finden.

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