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Sie leben schon länger in Ihrem Zuhause und sind nun der Meinung, dass Sie frische Farben, neue Fußböden, eine tolle Küche oder ein modernes Bad benötigen? Oder Sie möchten Ihr Wohnzimmer neu einrichten? 

Mit einem Renovierungskredit können Sie sich diese Wünsche auch ohne große Ersparnisse erfüllen. Welche Kreditarten dafür infrage kommen und welche staatlichen Förderungen es gibt, erfahren Sie auf heim-und-immobilie.de. Mit unserem Kreditrechner finden Sie einen günstigen Renovierungskredit mit Online-Sofortzusage und schneller Auszahlung.

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Was ist ein Renovierungskredit und wofür kann er verwendet werden?

In aller Regel handelt es sich bei einem Renovierungskredit um einen Ratenkredit entweder mit freier Verwendung oder mit Zweckbindung, den Sie zur Finanzierung von Verschönerungsarbeiten an Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung einsetzen können. So verwirklichen Sie viele kleine und große Wünsche, wie zum Beispiel einen neuen Anstrich oder einen Tapetenwechsel, einen neuen Fußbodenbelag oder auch eine neue Einrichtung. Und das alles, ohne dass Sie dafür Ihre Ersparnisse einsetzen müssen.

Je nachdem, welches Renovierungsvorhaben Sie umsetzen wollen und wie hoch die Kosten sind, können Sie bei Renovierungskrediten zwischen verschiedenen Kreditarten und -höhen wählen und sind somit besonders flexibel. Meist bewegt sich die Höhe für einen Renovierungskredit im Bereich von etwa 5.000 bis hin zu 75.000 Euro. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Laufzeiten und die Gesamtkosten von Renovierungskrediten.
 

Diese Kreditarten sind geeignet, um eine Renovierung zu finanzieren

Je nachdem, welche Arbeiten Sie an Ihrer Immobilie planen und wie hoch die Kosten dafür ausfallen werden, kommen verschiedene Kreditarten zur Finanzierung infrage, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

Renovierungskredit mit oder ohne Zweckbindung

Ganz klassisch finanzieren Sie die Renovierung Ihrer Immobilie über einen Renovierungskredit, also einen Ratenkredit mit oder ohne Zweckbindung. Bei einem Ratenkredit mit freier Verwendung ist es gänzlich Ihnen überlassen, wofür Sie die Kreditsumme einsetzen. Sie können also zum Beispiel einen Teil des Geldes für die eigentlichen Renovierungsarbeiten oder die Anschaffung neuer Möbel verwenden. Wenn dann noch Geld übrig ist, können Sie sich davon zusätzliche Anschaffungen leisten oder sich einen beliebigen anderen Wunsch erfüllen.

Bei einem zweckgebundenen Ratenkredit dürfen Sie das Geld hingegen nur für den im Kreditvertrag genannten Verwendungszweck ausgeben und müssen dies der Bank oft auch nachweisen. Ein solcher Nachweis kann zum Beispiel über Kostenvoranschläge, Handwerkerrechnungen oder die Rechnungen für neu gekaufte Möbel erfolgen. Im Gegenzug für die Zweckbindung erhalten Sie bei einem solchen zweckgebundenen Renovierungskredit oft günstigere Zinsen.

Modernisierungskredit

Bestimmte Arbeiten an Ihrer Immobilie können Sie auch mit einem Modernisierungskredit finanzieren. Welche Maßnahmen zur Modernisierung zählen, regelt § 555b des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen, die die Wohnfläche vergrößern, die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern oder den Energieverbrauch der Immobilie reduzieren. Für welche Arbeiten Ihnen ein Modernisierungskredit angeboten wird, ist von Bank zu Bank verschieden.

Baufinanzierung

Sollen an Ihrer Immobilie besonders aufwendige und teure Arbeiten vorgenommen werden, kann unter Umständen auch eine Baufinanzierung die richtige Lösung für Sie sein. Bei den meisten Banken erhalten Sie ein Baudarlehen erst ab einer Mindestkredithöhe von 50.000 Euro, zudem ist immer der Eintrag einer Grundschuld in das Grundbuch Ihrer Immobilie erforderlich, da die Bank für einen Kredit in solcher Höhe eine Sicherheit verlangt.

Warum ein Kreditvergleich sinnvoll ist

Bevor Sie einen Kredit abschließen, sollten Sie stets die Angebote verschiedener Banken miteinander vergleichen. Denn auch, wenn Sie bei jeder Bank dieselben Unterlagen sowie Gehaltsnachweise einreichen, bewerten verschiedene Kreditinstitute Ihre Bonität womöglich unterschiedlich.

Achten Sie beim Kreditvergleich außerdem nicht nur auf den Sollzins, sondern auch auf die Höhe des Ihnen angebotenen effektiven Jahreszinses. Denn der effektive Jahreszins ist das eigentliche Preisschild für Ihren Kredit. Er beinhaltet neben dem Sollzinssatz auch zusätzliche Kosten, z. B. für Gebühren oder Kreditversicherungen. Neben der Zinshöhe sollten Sie auch weitere Konditionen beachten: Wird Ihnen die Möglichkeit von Ratenpausen oder Sondertilgungen angeboten, gestaltet sich die Rückzahlung des Kredits flexibler und Sie können ihn unter Umständen vorzeitig tilgen.

Bei den auf heim-und-immobilie.de angebotenen Privatkrediten der Degussa Bank profitieren Sie von einem günstigen Zinssatz, einer Online-Sofortentscheidung über Ihren Kreditwunsch sowie von einer schnellen Auszahlung. Ein weiterer Vorteil ist: Sie können einmal jährlich Sondertilgungen ab 500 Euro bis maximal zur Hälfte der Restschuld ohne zusätzliche Gebühren vornehmen.

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Diese staatlichen Förderungen können Sie nutzen

Unter Umständen haben Sie bei Ihrem Renovierungsvorhaben Anspruch auf Förderung durch den Staat, entweder in Form zinsgünstiger Kredite oder rückzahlungsfreier Zuschüsse. Vergeben werden diese Förderungen in erster Linie von der staatlichen KfW-Bank, welche Maßnahmen unterstützt, die die Energieeffizienz des Wohngebäudes erhöhen oder dem alters- und behindertengerechten Umbau von Wohnraum dienen. Daneben bietet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für bestimmte Maßnahmen eine Förderung an. Im Folgenden informieren wir Sie über die wichtigsten Förderprogramme.

Förderungen für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

Die Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutzpolitik. Neben der Errichtung energieeffizienter Neubauten wird daher auch der Umbau von Bestandsimmobilien hin zu einer höheren Effizienzklasse gefördert. Je nachdem, welche Art von Modernisierungsvorhaben Sie planen, erhalten Sie Fördermittel von der KfW-Bank oder vom BAFA.

Damit Anspruch auf eine staatliche Förderung für Modernisierungsmaßnahmen besteht, muss es sich bei Ihrer Immobilie um ein Wohngebäude handeln, welches nach den erfolgten Sanierungsmaßnahmen den Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.

Trifft dies auf Ihre Immobilie zu, dann können Sie verschiedene KfW-Kredite oder rückzahlungsfreie KfW-Zuschüsse beantragen, abhängig von der Art des Modernisierungsvorhabens. Für die meisten Immobilienbesitzer von Interesse war bis zum 27.07.2022 der KfW-Kredit 262.

Mit diesem Förderkredit wurden Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung zinsgünstig finanziert. Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss verringerte die zurückzuzahlende Kreditsumme, sodass die Kreditkosten für eine Modernisierung deutlich reduziert wurden und die Sanierung an Attraktivität gewann. Folgende Maßnahmen konnten beispielsweise mithilfe des KfW-Kredits 262 gefördert werden:

  • Dämmung der Fassade, des Daches, der Geschossdecken oder der Kellerdecke
  • Erneuerung oder Austausch der Fenster und Außentüren
  • Maßnahmen zum Sonnenschutz an Fenstern
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage inklusive Wärme- oder Kälterückgewinnung
  • Einbau einer Solarthermie-Anlage
  • Einbau moderner Heizungsanlagen unter Nutzung erneuerbarer Energien

Voraussetzung war jeweils, dass Sie einen Energieberater in die Umsetzung Ihres Modernisierungsprojekts einbezogen. Dessen Kosten bis zu maximal 5.000 Euro wurden von der KfW-Bank im Rahmen des KfW-Kredits 262 ebenfalls bezuschusst.

Wie hoch die KfW-Förderung für ein Vorhaben ausfiel, war abhängig vom angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard. Dieser spiegelt wider, wie energieeffizient Ihre Immobilie im Verhältnis zu einem Referenzgebäude ist. So benötigt zum Beispiel ein KfW-Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie, die das Referenzgebäude braucht.

Erreichter KfW-Effizienzhaus-Standard max. KfW-Kredit* max. KfW-Zuschuss*
  60.000 € mit …  
Gebäudehülle 20 % Tilgungszuschuss 12.000 €
Solarthermie-Anlage 30 % Tilgungszuschuss 18.000 €
Gas-Hybridheizung 30 % Tilgungszuschuss 18.000 €
Wärmepumpen 35 % Tilgungszuschuss 21.000 €
Austausch Ölheizung gegen Gas-Hybridheizung 40 % Tilgungszuschuss 24.000 €

* pro Wohneinheit, beantragbar bis 27.07.2022

Planen Sie den Einbau einer Photovoltaik-Anlage, um damit Ihren eigenen Solarstrom zu erzeugen, dann bietet die KfW-Bank den Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Möchten Sie hingegen Ihre Heizungsanlage erneuern, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch das BAFA beantragen.

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BEG-Förderung seit 1. Juli 2021, zuletzt geändert zum 28. Juli 2022

Seit dem 1. Juli 2021 werden die bisherigen KfW- und BAFA-Förderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst und einige Förderprogramme überarbeitet. Insbesondere die bisherigen KfW-Kredite 151 / 152 und der Zuschuss 430 wurden durch die neuen KfW-Kredite 261 / 262 und den KfW-Zuschuss 461 für Kauf, Neubau oder Sanierung von Wohnimmobilien ersetzt, wobei die Höhe der Förderung weiterhin vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard bzw. den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen abhing. Zum 28. Juli 2022 wurden die Förderungen über den KfW-Kredit 262 (Energetische Sanierung über Einzelmaßnahmen) sowie über den KfW-Zuschuss 461 (Energieeffizient Bauen und Sanieren) eingestellt. Alternativ kann der KfW-Kredit 261 beantragt werden.

KfW-Kredit 261 „Wohngebäude – Kredit“:

  • Kredit bis zu maximal 120.000 Euro je Wohneinheit für den Neubau oder Kauf eines neuen oder frisch sanierten KfW-Effizienzhauses oder einer solchen Wohnung mit mindestens der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse oder für die Komplettsanierung einer Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus, mindestens mit der Effizienzhaus-Stufe 85
  • Bei Sanierung zum Effizienzhaus kann der maximale Kreditbetrag 150.000 Euro betragen, wenn durch die Sanierung zusätzlich eine „Erneuerbare-Energien-Klasse“ erreicht wird. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Sie im Rahmen der Sanierung eine neue Heizungsanlage einbauen, die mindestens zu 55 % des Energiebedarfs der Wohnimmobilie aus erneuerbaren Energien gewinnt.
  • KfW 261 und 262 jeweils mit Tilgungszuschüssen zwischen 15 und 50 % auf die KfW-Kreditsumme
  • Förderungen für weitere Maßnahmen, zum Beispiel eine Baubegleitung.

KfW-Zuschuss 461 „Wohngebäude – Zuschuss“ (Förderung seit 28.07.2022 nicht mehr möglich):

  • für den Neubau eines Effizienzhauses mindestens mit Effizienzhausstandard 40 (EH40) oder die Sanierung zum Effizienzhaus wurden Investitionskosten in Höhe von maximal 120.000 Euro, bei Erreichen einer Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder einer Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) bis zu maximal 150.000 Euro je Wohneinheit bezuschusst
  • die Zuschusshöhen betrugen 15 – 50 % der förderfähigen Investitionskosten, je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard
  • zusätzlich bezuschusst wurden die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubetreuung durch einen Energieeffizienz-Experten

Förderungen für Maßnahmen, um Barrieren zu reduzieren

Neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden auch verschiedene andere Modernisierungen staatlich gefördert. Dazu gehören unter anderem Vorhaben, die Barrieren im Wohnraum reduzieren und diesen alten- oder behindertengerecht gestalten (zum Beispiel Umbau des Bades oder der Einbau eines Treppenlifts). Angeboten werden der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ in Höhe von bis zu 50.000 Euro oder der KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“bis zu 6.250 Euro.

Fördermittel beantragen: Das gilt es zu beachten

Wenn Sie ein Sanierungs- oder Modernisierungsvorhaben planen und dafür eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen wollen, dann beachten Sie, dass der Förderantrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden muss. Wir empfehlen Ihnen jedoch, mit den Arbeiten solange zu warten, bis Sie die Bestätigung der KfW-Förderung erhalten haben.

Einen KfW-Kredit beantragen Sie über die Ihren Modernisierungskredit oder Ihre Baufinanzierung ausgebende Bank oder Ihre Hausbank. Haben Sie noch keinen Finanzierungspartner, können Sie sich auf unserem Portal direkt an die hier produktgebende und auf Immobilienfinanzierungen spezialisierte Degussa Bank wenden.

Einen KfW-Zuschuss beantragen Sie direkt auf dem KfW-Zuschussportal und Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen Sie auf dessen Portal.

Sie haben Fragen rund um Privatkredite?

Kontaktieren Sie unser Expertenteam ganz einfach sofort per Telefon, E-Mail oder (Video-)chat oder vereinbaren einen Wunschtermin.

Sichern Sie sich auf heim-und-immobilie.de Ihren günstigen Renovierungskredit!

Mit dem Kreditrechner auf heim-und-immobilie.de berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren günstigen Renovierungskredit bei der Degussa Bank und sichern sich dabei besonders attraktive Konditionen:

  • günstiger Zinssatz*
  • frei wählbarer Kreditbetrag zwischen 5.000 und 75.000 Euro
  • flexible Laufzeiten zwischen 24 und 120 Monaten
  • volldigitale Antragstellung mit Online-Sofortzusage, Video-Ident und elektronischer Unterschrift für eine besonders schnelle Auszahlung möglich.

Geben Sie lediglich Informationen zu Ihrem Wunschkredit wie Kredithöhe, Laufzeit und dem gewünschten Auszahlungstermin an und teilen Sie uns einige wichtige Angaben zu Ihrer Person mit, um ein unverbindliches Kreditangebot der Degussa Bank zu erhalten.

Die Degussa Bank prüft Ihren Antrag in Echtzeit und gewährt Ihnen bei positiver Beurteilung eine Online-Sofortzusage. Wenn Sie das Angebot annehmen wollen, dann beantragen Sie den Kredit zu den angegebenen Konditionen – entweder klassisch per Post oder auch volldigital. Sobald Ihr Kreditantrag bei der Degussa Bank eingegangen ist, wird er spätestens am nächsten Werktag bearbeitet. Das Geld haben Sie dann oft schon innerhalb von 24 Stunden auf dem Konto.

So funktioniert der heim-und-immobilie.de-Kreditrechner

Berechnen Sie Ihre Wunschkredithöhe und -laufzeit

Zunächst legen Sie im Kreditrechner die gewünschte Kredithöhe und -laufzeit fest. Dabei können Sie Ihrem jeweiligen Finanzierungswunsch entsprechend einen Kreditbetrag zwischen 5.000 und 75.000 Euro wählen. Anschließend geben Sie die gewünschte Kreditlaufzeit an, wobei die Mindestlaufzeit bei 24 Monaten und die Maximallaufzeit bei 120 Monaten liegt.

Der Kreditrechner informiert Sie direkt, mit welcher Monatsrate Sie beim günstigen effektiven Jahreszins rechnen können. Indem Sie die Laufzeit verändern, können Sie die Monatsrate ganz leicht an Ihre finanziellen Möglichkeiten anpassen.

Konkretisieren Sie Ihren Kreditwunsch

Haben Sie im ersten Schritt eine für Sie passende Kreditsumme und -laufzeit ermittelt, dann können Sie über den Kreditrechner auch gleich Ihr persönliches Kreditangebot bei der Degussa Bank kalkulieren. Dazu müssen Sie lediglich einige weitere Informationen zu Ihrer Person sowie zum gewünschten Kredit tätigen. Erfragt werden unter anderem:

  • Ihr Vor- und Nachname
  • Ihre Wohnanschrift
  • Ihr Geburtsdatum und Ihr Geburtsort
  • Ihr derzeitiges Beschäftigungsverhältnis
  • Ihr Einkommen
  • die Anzahl Ihrer Kinder
  • ob bereits Belastungen durch Kredite oder Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

Haben Sie die erforderlichen Angaben gemacht, dann können Sie Ihr unverbindliches Kreditangebot anfordern. Anhand Ihrer eingereichten Informationen prüft die Degussa Bank Ihre Bonität, um Ihnen ein persönliches Kreditangebot zu unterbreiten.

Online-Sofortzusage erhalten und Kredit beantragen 

Sobald Ihre Kreditanfrage bei der Degussa Bank eingegangen ist, fällt diese in Echtzeit eine Entscheidung darüber, ob und zu welchen Konditionen sie Ihnen einen Kredit gewährt. Bei einer positiven Beurteilung Ihres Kreditantrags erhalten Sie direkt Ihre Online-Sofortzusage angezeigt. Dieser entnehmen Sie Ihren individuellen effektiven Jahreszins sowie die Gesamtkosten für Ihren Wunschkredit. Wenn Sie mit dem Angebot zufrieden sind, dann haben Sie nun zwei Möglichkeiten:

  • Volldigitaler Vertragsabschluss mit Video-Ident:
    Am schnellsten kann Ihnen Ihr Geld ausgezahlt werden, wenn Sie sich für einen volldigitalen Vertragsabschluss entscheiden. Dabei reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen digital bei der Degussa Bank ein und unterzeichnen den Kreditvertrag mit einer elektronischen Unterschrift. Auch die Legitimation, also der Nachweis Ihrer Identität, funktioniert digital: Für das Video-Ident-Verfahren benötigen Sie lediglich eine Internetverbindung und ein geeignetes Endgerät, z. B. einen Laptop mit Kamera und Mikrofon oder ein Smartphone. Ihr Kreditantrag wird spätestens am nächsten Werktag nach Eingang aller Daten bearbeitet und die Überweisung Ihrer Kreditsumme vorgenommen. 
  • Klassisch postalischer Vertragsabschluss mit Post-Ident:
    Möchten Sie Ihren Kredit lieber per Post beantragen, ist das natürlich ebenfalls möglich. Die Degussa Bank sendet Ihnen die Vertragsunterlagen in diesem Fall mit der Post zu, Sie unterzeichnen den Kreditvertrag von Hand und schicken alle benötigten Unterlagen ebenfalls auf dem Postweg zurück. Auch in diesem Fall ist eine Legitimation, also ein Identitätsnachweis, notwendig. Dafür erhalten Sie von der Degussa Bank einen Post-Ident-Coupon, mit dem Sie sich in jeder Postfiliale legitimieren können. Durch die Postlaufzeiten dauert die Auszahlung Ihres Kredits etwas länger als bei der volldigitalen Variante, in der Regel erhalten Sie Ihr Geld aber dennoch innerhalb von zwei bis drei Tagen.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Ob Sie sich für einen Renovierungs-, Sanierungs- oder Modernisierungskredit entscheiden sollten, hängt vor allem davon ab, welches Vorhaben Sie planen:

  • Eine Renovierung ist die Beseitigung optischer Mängel, zum Beispiel der Austausch abgenutzter Tapeten oder Böden oder der Kauf neuer Möbel. So steigern Sie Ihre persönliche Wohnqualität. Eine Wertsteigerung der Immobilie findet dabei jedoch nicht statt.
  • Mit einer Sanierung werden bestehende Mängel an der Immobilie behoben, um so deren ursprünglichen Wert wiederherzustellen. Das kann zum Beispiel das Ausbessern von Rissen in der Hausfassade sein.
  • Eine Modernisierung steigert hingegen den Wert der Immobilie, zum Beispiel durch eine neue, effizientere Fassadendämmung oder durch einen alters- oder behindertengerechten Umbau des Bades.

Renovierungskredite werden meist als Ratenkredite mit freier Verwendung vergeben, Sanierungs- und Modernisierungskredite hingegen in der Regel mit Zweckbindung. Einige Banken verwenden die Begriffe Renovierungs- und Sanierungskredit jedoch synonym.

Ja, in der Regel vergeben Banken Renovierungskredite, ohne dafür den Eintrag einer Grundschuld ins Grundbuch der Immobilie zu verlangen. Bei Sanierungs- und Modernisierungskrediten kann hingegen ein Grundbucheintrag notwendig werden.

Ja, wie bei jedem anderen Kredit oder Darlehen ist auch beim Renovierungskredit die Vergabe an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Damit Ihnen eine Bank einen Renovierungskredit anbieten kann, müssen Sie volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig sein, Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über eine deutsche Bankverbindung verfügen. Außerdem müssen Sie eine ausreichend gute Bonität vorweisen können.

Da Renovierungskredite meist als nicht zweckgebundene Ratenkredite vergeben werden, wird normalerweise kein Nachweis dafür verlangt, dass Sie den Kredit tatsächlich für eine Renovierung verwenden. Bei zweckgebundenen Krediten wie Modernisierungs- oder Sanierungskrediten kann die Bank hingegen einen Verwendungsnachweis verlangen. Für diesen legen Sie zum Beispiel Kostenvoranschläge oder Rechnungen der Handwerker vor.

Ja, auch Mieter können einen Renovierungskredit beantragen. Je nach Art der geplanten Renovierungsarbeiten sollten Sie jedoch zuvor die Zustimmung Ihres Vermieters einholen, damit Sie nicht bei einem späteren Auszug die durchgeführten Arbeiten wieder rückgängig machen müssen.

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